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KW 16 / 2016

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Reinheitsgebot

Vor 500 Jahren: Bayern erlässt eine Landesordnung zum Bierbrauen

Vor 500 Jahren: Bayern erlässt eine Landesordnung zum Bierbrauen - Reinheitsgebot 1516
Der Bierbrauer, aus Jost Ammans Ständebuch (1568)
Quelle: wikipedia.de

23.04.1516: In Ingolstadt erlässt das Herzogtum Bayern eine neue Landesordnung zum Bierbrauen. Die Bayerischen Herzöge reagieren damit auf zahlreiche Klagen über schlechtes Bier und legen die Inhaltstoffe und die Preise für Bier fest.

Die Bezeichnung „Reinheitsgebot“ kommt darin noch nicht vor und ist erst 1918 in einem Sitzungsprotokoll des Bayerischen Landtags belegt. Als in den 1950er-Jahren gezuckerte Biere auf den deutschen Markt drängen und sich Bayern erfolgreich dagegen stemmt, spricht man fortan vom „bayerischen Reinheitsgebot“.

Dies ändert sich, als in den 1970er-Jahren durch die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) ausländische Biere auf den deutschen Markt drängen. Obwohl 1987 eine Klage vor dem Europäischen Gerichthof scheitert, gilt seitdem das Reinheitsgebot in ganz Deutschland als Qualitätsmerkmal, und der 23. April ist seit 1995 der „Tag des Deutschen Bieres“, an dem die gesamte deutsche Brauwirtschaft an das Reinheitsgebot erinnert, wonach Bier nur Hopfen, Malz, Hefe und Wasser enthalten darf.

* * *

Bis ins Mittelalter wurde Bier aus sehr vielen unterschiedlichen Zutaten gebraut, auch abhängig davon, was es gerade gab. Es waren dann Klöster, die das Bierbrauen kultivierten: Sie ersetzten Kräutermischungen (, die Grut,) nach und nach durch Hopfen.

Der bayerische Erlass von 1516, Gerste und nicht Weizen oder Roggen zur Bierherstellung zu verwenden, diente gleichzeitig dazu, die Lebensmittelversorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Heute mag man beklagen, dass trotz Megatrend zur Regionalität wegen niedriger Marktpreise immer weniger heimische Braugerste verwendet wird. Und so hat ein alter Spruch auch heute seine Berechtigung: Hopfen und Malz, Gott erhalts!

Uwe Schütz

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