Entstehung der APO (Außerparlamentarische Opposition)
In der Zeit der Großen
Koalition (1966-1969) engagieren sich Studenten und eine wachsende
Zahl von Bürgern in innen- und außenpolitischen Fragen.
Sie verstehen sich angesichts der schwachen Parlamentsopposition
als eine "außerparlamentarische Opposition" (APO)
gegen die zahlenmäßig starken Regierungsfraktionen (CDU
und SPD).
Inhalte ihrer Proteste
Ihr Protest richtet sich
vor allem gegen die von SPD und CDU/CSU geplanten Notstandsgesetze,
die nach Meinung der APO den demokratischen Rechtsstaat gefährden.
Darüber hinaus treten sie für eine Veränderung der
Gesellschaft ein und wenden sich gegen den Krieg
der USA in Vietnam und die Macht des Springer-Verlags (z.B.
Bild-Zeitung).
Nachdem auf die Studenten
Benno Ohnesorg am 02.06.1967
und der Rudi
Dutschke, Kopf der APO, am 11.04.1968 auf offener Straße
geschossen wurde, eskallieren die Studentenproteste.
Wer gehörte zur APO?
Zur APO zählen sich
vor allem politisch linke Studentenorganisationen. Ihren Kern bildet
der Sozialistische Deutsche Studentenbund (SDS), eine 1946 von der
SPD gegründete Studentenorganisation. Aber auch Intellektuelle,
Künstler, Schüler und Lehrlinge schließen sich der
APO-Bewegung an.
Zerfall der APO
Nach der Verabschiedung
der Notstandsgesetze und der Bildung der sozial-liberalen Koalition
1969 beginnt die APO zu zerfallen. Viele setzen ihren Protest in
Bürgerinitiativen oder der Friedensbewegung fort. Andere schließen
sich kommunistischen Gruppierungen an oder driften wie Andreas Baader
und Gudrun Ensslin in den Terrorismus (Rote Armee Fraktion, RAF)
ab.
Notstandsgesetze
Die Notstandsgesetze
weiten im Verteidigungsfall, bei inneren Unruhen und Naturkatastrophen
die Gesetzgebungskompetenz des Bundes sowie seine Weisungsbefugnisse
gegenüber den Bundesländern aus. Außerdem erlauben
sie die Einschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses
sowie den Einsatz der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes bei
Unruhen im Inneren.
Die Pläne zur Einfügung
einer Notstandsverfassung in das Grundgesetz reichen bis 1958 zurück.
Doch erst die Große Koalition verfügt über die für
die Grundgesetzänderungen notwendige Zweidrittelmehrheit im
Bundestag. Mit dem 17. Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes
beschließt der Bundestag am 30. Mai 1968 die Einführung
einer Notstandsverfassung.
Quellen: dhm.de (Deutsches
Historisches Museum)
Autor: Uwe Schütz,
AREF, 04.01.2007
|