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Hintergrund-Infos

Atomwaffensperrvertrag


Atomwaffensperrvertrag soll die Verbreitung von Atomwaffen verhindern

Der Atomwaffensperrvertrag (Non-Proliferation Treaty/NPT) regelt die Nichtverbreitung von Atomwaffen. Es heißt darin, dass der Besitz von Atomwaffen auf die USA, Russland, Frankreich, Großbritannien und die Volksrepublik China beschränkt bleiben soll. Der Vertrag verbietet es den fünf offiziellen Atommächten, Nuklearwaffen, kein atomwaffenfähiges Material und die entsprechende Technologie an andere weiterzugeben.

Der Atomwaffensperrvertrag wurde am 1. Juli 1968 von den USA, der Sowjetunion und Großbritannien unterzeichnet und trat 1970 in Kraft. Mittlerweile haben 188 Staaten den Vertrag unterzeichnet, darunter auch die Volksrepublik China und Frankreich (beide 1992). Der Vertrag war zunächst für 25 Jahre gültig. 1995 wurde er auf unbestimmte Zeit verlängert.

Unterzeichnerstaaten haben sich zur vollständigen Abrüstung ihrer Atomwaffen verpflichtet

Diese fünf offiziellen Atommächte verpflichten sich im Atomwaffensperrvertrag auch, eine vollständige Abrüstung ihrer Atomwaffen unter internationaler Aufsicht vertraglich zu vereinbaren. Dieser Verpflichtung zur eigenen und vollständigen Atomwaffenabrüstung aus Art.VI des Atomwaffensperrvertrags ist bisher keiner der Unterzeichnerstaaten nachgekommen.

Diese bisherige Weigerung der Atomwaffenstaaten, dieser Verpflichtung nachzukommen, kann für andere Staatten das Motiv sein, nach Atomwaffen zu streben

Staaten, die im Besitz von Kernwaffen sind Grafik: wikipedia.de, public domain
   Atommächte im Atomwaffensperrvertrag (China, Frankreich, Russland, UK, USA)
   Atommächte außerhalb des Atomwaffensperrvertrags (Indien, Nordkorea, Pakistan)
   Ungeklärter Status eines Atomwaffenprogramms (Israel)
   Mitgliedsstaaten der Nuklearen Teilhabe innerhalb der Nato (Belgien, Deutschland, Italien, Niederlande, Türkei)
   Ehemalige Atommächte (Kazakhstan, Südafrika, Ukraine, Weißrussland)

Die friedliche Nutzung der Kernenergie ist allen ausdrücklich garantiert

Unterzeichnerstaaten, die keine Atomwaffen besitzen, ist die Unterstützung bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie garantiert. Sie verpflichten sich, in Zusammenarbeit mit der Internationalen Atomenergiebehörde Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die den Bau von Atomwaffen verhindern sollen.

Inspekteure der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) in Wien sollen verhindern, dass zivile Atomprogramme für militärische Zwecke missbraucht werden. Das höchste Kontrollorgan der IAEO ist der Gouverneursrat. Bei Verstößen beauftragt er den IAEO-Generaldirektor, den Sicherheitsrat zu informieren.

Nordkorea ist 2003 aus dem Atomwaffensperrvertrag wieder ausgetreten

Nordkorea ist dem Atomwaffensperrvertrag 1985 beigetreten, hat aber am 11. Januar 2003 den Austritt erklärt. Nach jahrelangem Mutmaßen über die geheimen Forschungsprogramme Nordkoreas zum Bau atomarer Waffen hat die Regierung in Pjöngjang im Februar 2005 den Besitz nuklearer Waffen bestätigt. Wie die staatliche Nachrichtenagentur KCNA berichtet, dienten die Waffen der Selbstverteidigung des kommunistischen Staates gegen die USA.

Nach Artikel 10 des Atomwaffensperrvertrags darf jeder Unterzeichnerstaat aus dem Vertrag austreten, wenn es seine «höchsten Interessen» gefährdet sieht

Indien, Pakistan und Israel haben gar nicht erst unterschrieben

Zu den nicht unterzeichnenden Staaten gehört neben Indien und Pakistan auch Israel. Indien und Pakistan haben ihren Besitz von Atomwaffen durch Atomtests demonstriert. Israel hat den Besitz von Atomwaffen bis 2006 weder dementiert noch bestätigt. Der israelische Premierminister Ehud Olmert hat bei seinem Staatsbesuch im Dezember 2006 in Deutschland zumindest indirekt bestätigt, dass Israel Atomwaffen besitzt.

Iran arbeitet an Urananreicherung

Für Krisen sorgt der Unterzeichnerstaat Iran, dem nachgesagt wird, nach einer Atombombe zu streben. Teheran weigert sich, die Urananreicherung einzustellen.

 

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