Atomwaffensperrvertrag soll die Verbreitung von Atomwaffen verhindern
Der Atomwaffensperrvertrag
(Non-Proliferation Treaty/NPT) regelt die Nichtverbreitung von Atomwaffen.
Es heißt darin, dass der Besitz von Atomwaffen auf die USA,
Russland, Frankreich, Großbritannien
und die Volksrepublik China beschränkt bleiben soll.
Der Vertrag verbietet es den fünf offiziellen Atommächten,
Nuklearwaffen, kein atomwaffenfähiges Material und die entsprechende
Technologie an andere weiterzugeben.
Der Atomwaffensperrvertrag
wurde am 1. Juli 1968 von den USA, der Sowjetunion und Großbritannien
unterzeichnet und trat 1970 in Kraft. Mittlerweile haben 188 Staaten
den Vertrag unterzeichnet, darunter auch die Volksrepublik China
und Frankreich (beide 1992). Der Vertrag war zunächst für
25 Jahre gültig. 1995 wurde er auf unbestimmte Zeit verlängert.
Unterzeichnerstaaten haben sich zur vollständigen Abrüstung
ihrer Atomwaffen verpflichtet
Diese fünf offiziellen
Atommächte verpflichten sich im Atomwaffensperrvertrag auch,
eine vollständige Abrüstung ihrer Atomwaffen unter internationaler
Aufsicht vertraglich zu vereinbaren. Dieser Verpflichtung zur eigenen
und vollständigen Atomwaffenabrüstung aus Art.VI des Atomwaffensperrvertrags
ist bisher keiner der Unterzeichnerstaaten nachgekommen.
Diese bisherige Weigerung
der Atomwaffenstaaten, dieser Verpflichtung nachzukommen, kann für
andere Staatten das Motiv sein, nach Atomwaffen zu streben
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Staaten,
die im Besitz von Kernwaffen sind Grafik: wikipedia.de, public
domain
Atommächte im Atomwaffensperrvertrag (China, Frankreich,
Russland, UK, USA)
Atommächte außerhalb des Atomwaffensperrvertrags
(Indien, Nordkorea, Pakistan)
Ungeklärter Status eines Atomwaffenprogramms (Israel)
Mitgliedsstaaten der Nuklearen Teilhabe innerhalb der Nato
(Belgien, Deutschland, Italien, Niederlande, Türkei)
Ehemalige Atommächte (Kazakhstan, Südafrika, Ukraine,
Weißrussland)
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Die friedliche Nutzung der Kernenergie ist allen ausdrücklich
garantiert
Unterzeichnerstaaten,
die keine Atomwaffen besitzen, ist die Unterstützung bei der
friedlichen Nutzung
der Kernenergie garantiert. Sie verpflichten sich, in Zusammenarbeit
mit der Internationalen Atomenergiebehörde Sicherheitsvorkehrungen
zu treffen, die den Bau von Atomwaffen verhindern sollen.
Inspekteure der Internationalen
Atomenergie-Organisation (IAEO) in Wien sollen verhindern, dass
zivile Atomprogramme für militärische Zwecke missbraucht
werden. Das höchste Kontrollorgan der IAEO ist der Gouverneursrat.
Bei Verstößen beauftragt er den IAEO-Generaldirektor,
den Sicherheitsrat zu informieren.
Nordkorea ist 2003 aus dem Atomwaffensperrvertrag wieder
ausgetreten
Nordkorea
ist dem Atomwaffensperrvertrag 1985 beigetreten, hat aber am 11.
Januar 2003 den Austritt erklärt. Nach jahrelangem Mutmaßen
über die geheimen Forschungsprogramme Nordkoreas zum Bau atomarer
Waffen hat die Regierung in Pjöngjang im Februar 2005 den Besitz
nuklearer Waffen bestätigt. Wie die staatliche Nachrichtenagentur
KCNA berichtet, dienten die Waffen der Selbstverteidigung des kommunistischen
Staates gegen die USA.
Nach Artikel 10 des Atomwaffensperrvertrags
darf jeder Unterzeichnerstaat aus dem Vertrag austreten, wenn es
seine «höchsten Interessen» gefährdet sieht
Indien, Pakistan und Israel haben gar nicht erst unterschrieben
Zu den nicht unterzeichnenden
Staaten gehört neben Indien und Pakistan auch
Israel. Indien und Pakistan haben ihren Besitz von Atomwaffen
durch Atomtests demonstriert. Israel hat den Besitz von Atomwaffen
bis 2006 weder dementiert noch bestätigt. Der israelische
Premierminister Ehud Olmert hat bei seinem Staatsbesuch im Dezember
2006 in Deutschland zumindest indirekt bestätigt, dass
Israel Atomwaffen besitzt.
Iran arbeitet an Urananreicherung
Für Krisen sorgt
der Unterzeichnerstaat Iran, dem nachgesagt wird, nach einer Atombombe
zu streben. Teheran weigert sich, die Urananreicherung
einzustellen.
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