Was bedeutet Pressefreiheit?
Pressefreiheit bezeichnet
das Recht von Rundfunk, Presse und anderen (etwa Online-) Medien
auf freie Ausübung ihrer Tätigkeit, vor allem das unzensierte
Veröffentlichen von Informationen und Meinungen. Die Pressefreiheit
soll die freie Meinungsbildung gewährleisten.
Pressefreiheit in Deutschland
In Deutschland gewährleistet
Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
die Pressefreiheit gemeinsam mit der Meinungsfreiheit, der Rundfunkfreiheit
und der Informationsfreiheit:
Jeder
hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei
zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein
zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch
Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet
nicht statt.
(Artikel 5 des Grundgesetzes)
Der Begriff der Presse
umfasst dabei alle zur Verbreitung an die Öffentlichkeit geeigneten
Druckerzeugnisse, unabhängig von Auflage oder Umfang. Inwieweit
Telemedien, beispielsweise Internet-Zeitungen, dem verfassungsrechtlichen
Presse- oder Rundfunkbegriff (und damit der Rundfunkfreiheit und
dem Rundfunkrecht) unterfallen, ist in der Fachliteratur umstritten.Einfachrechtliche
Regelungen des Presserechts finden sich insbesondere in den Landespressegesetzen.
Geschützt ist der
gesamte Vorgang von der Beschaffung der Information über die
Produktion bis hin zur Verbreitung der Nachrichten und Meinung,
sowie auch das Presseerzeugnis selbst (siehe: Spiegel-Urteil und
Cicero-Urteil). Die Pressefreiheit bedeutet deshalb auch, dass Ausrichtung,
Inhalt und Form des Presseerzeugnisses frei bestimmt werden können;
zugleich, dass Informanten geschützt werden und das Redaktionsgeheimnis
gewahrt bleibt[3]. Die Pressefreiheit unterscheidet auch nicht zwischen
seriöser Presse und Boulevardmedien (siehe: Lebach-Urteil).
Das inhaltliche Niveau kann in der Abwägung mit anderen Rechtsgütern
eine Rolle spielen, wo lediglich der oberflächlichen Unterhaltung
dienende Presseerzeugnisse unter Umständen weniger ins Gewicht
fallen als ernsthafte Erörterungen mit Relevanz für die
öffentliche Auseinandersetzung (vgl. Zulässigkeit von
Äußerungen in der Berichterstattung und Journalistische
Sorgfaltspflicht).
Anders als die Meinungsfreiheit
umfasst die Pressefreiheit nicht den Schutz von Meinungsäußerungen
an sich. Neben der abwehrrechtlichen Dimension bedeutet die Pressefreiheit
auch eine Institutsgarantie für eine freie Presse, deren Rahmenbedingungen
der Staat zum Beispiel durch Konzentrationskontrolle (siehe auch
Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich, Medienpolitik)
sichern muss (vgl. Blinkfüer-Entscheidung).
Die Pressefreiheit konkretisiert
sich zum Beispiel in einem eigenen Zeugnisverweigerungsrecht (§
53 StPO, § 383 ZPO) für Journalisten, die auch nur unter
erschwerten Bedingungen abgehört werden dürfen. Auch ist
der Zugang zum Beruf des Journalisten nicht staatlich reglementiert
private Journalistenschulen bilden in eigener Regie und ohne
staatlichen Einfluss Journalisten aus. Ein Pressestatus ist an bestimmte
Voraussetzungen geknüpft.
Deutsche Journalisten
beurteilen die Vorratsdatenspeicherung und Vorstöße bezüglich
staatlicher Online-Durchsuchungen derzeit sehr kritisch. Man befürchtet,
solche Neuerungen könnten insbesondere das Vertrauensverhältnis
von Informanten zu Journalisten stark beeinträchtigen. Damit
wäre die Möglichkeit zur kritischen Berichterstattung
in Deutschland empfindlich getroffen. Eine derartige Entwicklung
sei als Angriff auf die Pressefreiheit zu bewerten.[4] Auch das
Zweiklassensystem bezüglich der neuen Abhörrichtlinien
stößt auf Kritik. Während Geistliche, Strafverteidiger
und Abgeordnete in keinem Fall abgehört werden dürfen,
ist der Zugriff auf den Gesprächsinhalt bei Journalisten, Ärzten
und Anwälten nach richterlicher Genehmigung gestattet.
Entwickung der Pressefreiheit in den USA
In den Vereinigten Staaten
von Amerika ist die Presse-, Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit
seit 1789/91 durch den 1. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten
Staaten (First Amendment) de jure offiziell uneingeschränkt;
die staatliche Nichteinmischung wird explizit gewährleistet
(Der Kongress wird kein Gesetz erlassen [
], das die
Freiheit der Rede [
] oder die der Presse einschränkt.).
Die Gründerväter der Vereinigten Staaten waren sich der
fundamentalen Bedeutung einer freien Presse für eine freiheitliche
Demokratie von Anfang an bewusst: Wäre es an mir zu entscheiden,
ob wir eine Regierung ohne Zeitungen oder Zeitungen ohne eine Regierung
haben sollten, sollte ich keinen Moment zögern, das Letztere
vorzuziehen, so Thomas Jefferson im Jahr 1787.
Im Zuge der Amerikanischen
Revolution deklarierte u. a. die Virginia Declaration of Rights
1776 die Pressefreiheit als ein unveräußerliches Menschenrecht,
1789 wurden die Pressefreiheit in die Bill of Rights der neu gegründeten
USA übernommen.
Auszüge aus wikipedia.de
Autor dieser Webseite:
Uwe Schütz
|