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Führerschein mit 17
Jeder vierte Verkehrstote ist zwischen 18 und 24 Jahren alt
16.09.2005: Die traurige Bilanz: Fast jeder vierte aller Verkehrstoten in Bayern ist zwischen 18 und 24 Jahren alt. Mangelnde Erfahrung ist das Kernproblem von jungen Führerscheinbesitzern. Ihr eigenes Können überschätzen sie oft kritische Situationen unterschätzen sie. Deshalb ist das Risiko eines Autounfalls für diese jungen Leuten wesentlich höher.
Modellversuch "Begleitetes Fahren mit 17" ab 01.09.2005 in Bayern
In Bayern können sich seit dem 1. September 2005 Jugendliche, die mindestens 16,5 Jahre alt sind, bei einer Fahrschule zur Führerscheinausbildung anmelden. Nach bestandener Fahrprüfung und Vollendung des 17. Lebensjahres dürfen sie dann in Begleitung eines geübten älteren Fahrers selbst am Steuer sitzen. Ziel des Begleiteten Fahrens mit 17 ist die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger zu erhöhen. Ebenfalls zur Erhöhung der Verkehrssicherheit insbesondere junger Fahranfänger präsentiert das bayerische Innenministerium einen Kinospot, der nach seiner heutigen Premiere bayernweit in rund 100 Kinos läuft und zur Senkung der Unfallzahlen beitragen soll.Frauen und Männer wesentlich höher.
Bedingungen für Führerschein mit 17
Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist an bestimmte Auflagen gebunden: Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren.
Diese erwachsene Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, mehrere erwachsene Begleiter einzutragen.
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Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
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Die erfahrenen Erwachsenen müssen mindestens fünf Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B ( Pkw-Führerschein) besitzen.
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Die Begleiter dürfen nur maximal drei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister haben.
- Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig. Die Jugendlichen dürfen im Ausland noch nicht selber fahren.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird die unbeschränkte Fahrerlaubnis erteilt und der EU-Kartenführerschein ausgehändigt.
Dr. Beckstein hat Modellversuch gestartet
Beckstein händigt ersten Absolventen des Modellprojekts ''Begleitetes Fahren mit 17'' Prüfbescheinigung aus und stellt neuen Kinospot zur Verkehrssicherheit vor:
"Junge Fahranfänger sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Deshalb appelliere ich an alle Jugendlichen und an ihre Eltern, das Angebot ''Begleitetes Fahren mit 17'' in Anspruch zu nehmen", so Innenminister Dr. Günther Beckstein am 16. September 2005 in Nürnberg anlässlich der Aushändigung der Prüfbescheinigungen an erste Absolventen des Modellprojekts.
Die jungen Fahranfänger sind laut Beckstein trotz erfolgreicher bayerischer Programme wie "Könner durch Er-Fahrung" und "Ernstnehmende Verkehrssicherheitsarbeit (EVA)" sowie freiwillige Fahrerfortbildungen wie die "Zweite Phase der Fahrausbildung" nach wie vor einer hohen Gefährdung ausgesetzt. Obwohl die 18-24 jährigen Führerscheinbesitzer lediglich einen Bevölkerungsanteil von knapp 8% ausmachen, ist ihr Anteil an allen Verkehrstoten mit etwa 23 Prozent fast dreimal so hoch. Die Gründe dafür sind mangelnde Erfahrung und erhöhte Risikobereitschaft. "Die jungen Leute sollen Fahrpraxis unter Begleitung von erfahrenen Ansprechpartnern gewinnen", stellt Beckstein den Grundgedanken des Modellprojekts heraus.
Prüfungsbescheinigung gilt nicht für das Ausland
Die Prüfungsbescheinigung gilt für das gesamte Bundesgebiet, nicht dagegen für das Ausland. Sie ist mit der Auflage versehen, dass der Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur in Begleitung einer weiteren Person, die in der Prüfungsbescheinigung mit aufgeführt ist, fahren darf. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres erhält der Jugendliche ohne weitere Prüfung den neuen EU-Kartenführerschein. Die Begleitperson muss das 30. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW) sein und darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben.
Begleitpersonen müssen bei Antragstellung benannt werden
Die Begleitpersonen müssen bei der Antragstellung des Fahrschülers namentlich benannt sein, um in die Prüfungsbescheinigung eingetragen zu werden.
"Als Vorbereitung für die Teilnahme am Modellversuch empfehlen wir sowohl für den Fahranfänger als auch für die Begleitperson dringend die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs. Diesen bieten die Landesverkehrswacht Bayern e.V. und auch bestimmte Fahrschulen an. Der etwa 90 Minuten dauernde Kurs soll über die Aufgaben des Begleiters informieren und Hilfestellungen sowie rechtliche Hinweise geben", so Beckstein. Der Minister stellt heraus, dass die Begleitperson kein "Hilfsfahrlehrer" ist. Sie darf nicht in die Fahrtätigkeit des jungen Fahrers eingreifen. Der junge Fahrer ist verantwortlicher Fahrzeugführer. "Unabhängig davon kommt der Begleitperson jedoch eine sehr wichtige Rolle zu. Sie steht dem Jugendlichen als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie soll ihm Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeugs vermitteln und sowohl vor Fahrtantritt als auch während der Fahrt die notwendigen Ratschläge erteilen.
Mitteilung an Kfz-Versicherung
Den Kfz-Haltern empfehle ich, ihrer Kfz-Versicherung mitzuteilen, dass nun auch ein Jugendlicher im Rahmen des Modellversuchs das versicherte Fahrzeug nutzt", so Beckstein.
Kinospot für 17jährige Fahranfänger
Als weitere Aktivität zur Erhöhung der Verkehrssicherheit insbesondere junger Fahranfänger präsentiert das Innenministeriums einen neuen verkehrspräventiven Kinospot. "Unser Kinospot ist ein gutes Beispiel für neue Wege, die Zielgruppe der jungen Führerscheinbesitzer anzusprechen", so Beckstein bei der Premiere des "Engelchen"-Verkehrsspots, der in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Fernsehen und Film (HFF) in München entstanden ist. Regisseurin ist die HFF-Studentin Carmen Stuellenberg. Der Kinospot wird bayernweit in rund 100 Kinos, im Infoscreen der Städte Nürnberg und München und im Internet zu sehen sein. Näheres zum "Begleiteten Fahren mit 17" ist im Internet unter http://www.stmi.bayern.de abrufbar. Der Spot ist demnächst unter derselben Adresse anzusehen.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern (PM 408/05 vom 16.09.05)
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Jan. 2007: Bayerische Innenminister zieht über den Modellversuch eine Zwischenbilanz