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Werbevorbot für Abtreibungen wackelt

Petition zur Abschaffung des §219 StGB

12.12.2017: Die Gießener Ärztin Kristina Hänel hat nun heute vor dem Reichstagsgebäude in Berlin Abgeordneten verschiedener Parteien eine Petition mit 150.000 Unterschrift überreicht, in der die Abschaffung des betreffenden Paragrafen §219 StGB gefordert wird.

Abgeordnete von Linkspartei, SPD, Grünen und der FDP unterstützen den Antrag: Ärztinnen und Ärzte müssten die Freiheit haben, über Schwangerschaftsabbrüche sachlich und fachlich informieren zu können, sagte die die Frauenpolitikerin der Grünen-Fraktion, Ulle Schauws, anlässlich der Übergabe. Es sei jetzt an den Abgeordneten des Bundestags, für rechtliche Klarheit zu sorgen. Ärzte würden sonst "kriminalisiert", die Versorgung der Frauen gerade in ländlichen Gebieten schon heute nicht mehr ausreichend.

Anlass der Aktion ist die Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel, die auf der Internetseite ihrer Praxis über Abtreibungen informiert hatte und dafür auf der Grundlage des § 219a zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro verurteilt worden war.

„Hilfe für Frauen statt Werbung für Abtreibung“

Eine Gruppe des Bundesverbands Lebenrecht war bei der Übergabe der Petition ebenfalls anwesend. Sie starteten zeitgleich ihre Kampagne „Keine Werbung für Abtreibung“. Sie werben auf Plakaten mit Aufschriften wie „Hilfe für Frauen statt Werbung für Abtreibung“ und „Paragraf 219a schützt Frauen und Kinder“ für ihre Position. Für schwangere Frauen würde sich durch die Streichung von Paragraf 219 a nichts zum Besseren wenden, heißt es in einer Erklärung.

Hänel wehrt sich gegen die Kritik von Lebensschützern

Die zu einer Geldstrafe verurteilte Ärztin Kristiana Hänel berät nach eigener Aussage in ihrer sexualtherapeutischen Arbeit oft Paare, die ungewollt kinderlos bleiben. Außerdem betreut sie ein Projekt für missbrauchte Kinder. Sie wehrt sich gegen die Kritik von Lebensschützern. Sie sei „aus tiefster Seele Ärztin“, sagt sie gegenüber dem Tagesspiegel. „Ich rette im Rettungsdienst Leben, ich arbeite mit Menschen, die als Kinder an Heizkörper gefesselt wurden. Und da reden die davon, ich würde ungeborene Kinder töten? Wissen die überhaupt, was das mit mir macht?“

Es gibt kein Recht auf Schwangerschaftsabbruch

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) hatte bereits in der vergangenen Woche dazu aufgerufen, am Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche festzuhalten. „In der aktuellen Debatte über den Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs wird so getan, als gäbe es ein Recht auf Schwangerschaftsabbruch und als sei Abtreibung eine medizinische Dienstleistung wie jede andere“, sagte ZdK-Präsident Thomas Sternberg. „Ein Blick in das Gesetz stellt klar, dass das ganz und gar nicht so ist.“

Quelle: jesus.de-Newsletter vom 12.12.2017

Autor dieser Webseite: Uwe Schütz

 

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