Werbevorbot für Abtreibungen wackelt
Petition zur Abschaffung des §219 StGB
12.12.2017: Die Gießener
Ärztin Kristina Hänel
hat nun heute vor dem Reichstagsgebäude in Berlin Abgeordneten
verschiedener Parteien eine Petition mit 150.000 Unterschrift überreicht,
in der die Abschaffung des betreffenden Paragrafen §219 StGB
gefordert wird.
Abgeordnete von Linkspartei,
SPD, Grünen und der FDP unterstützen den Antrag: Ärztinnen
und Ärzte müssten die Freiheit haben, über Schwangerschaftsabbrüche
sachlich und fachlich informieren zu können, sagte die die
Frauenpolitikerin der Grünen-Fraktion, Ulle Schauws, anlässlich
der Übergabe. Es sei jetzt an den Abgeordneten des Bundestags,
für rechtliche Klarheit zu sorgen. Ärzte würden sonst
"kriminalisiert", die Versorgung der Frauen gerade in
ländlichen Gebieten schon heute nicht mehr ausreichend.
Anlass der Aktion ist
die Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel,
die auf der Internetseite ihrer Praxis über Abtreibungen informiert
hatte und dafür auf der Grundlage des § 219a zu einer
Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro verurteilt worden war.
Hilfe für Frauen statt Werbung für Abtreibung
Eine Gruppe des Bundesverbands
Lebenrecht war bei der Übergabe der Petition ebenfalls anwesend.
Sie starteten zeitgleich ihre Kampagne Keine Werbung für
Abtreibung. Sie werben auf Plakaten mit Aufschriften wie Hilfe
für Frauen statt Werbung für Abtreibung und Paragraf
219a schützt Frauen und Kinder für ihre Position.
Für schwangere Frauen würde sich durch die Streichung
von Paragraf 219 a nichts zum Besseren wenden, heißt es in
einer Erklärung.
Hänel wehrt sich gegen die Kritik von Lebensschützern
Die zu einer Geldstrafe
verurteilte Ärztin Kristiana Hänel berät nach eigener
Aussage in ihrer sexualtherapeutischen Arbeit oft Paare, die ungewollt
kinderlos bleiben. Außerdem betreut sie ein Projekt für
missbrauchte Kinder. Sie wehrt sich gegen die Kritik von Lebensschützern.
Sie sei aus tiefster Seele Ärztin, sagt sie gegenüber
dem Tagesspiegel. Ich rette im Rettungsdienst Leben, ich arbeite
mit Menschen, die als Kinder an Heizkörper gefesselt wurden.
Und da reden die davon, ich würde ungeborene Kinder töten?
Wissen die überhaupt, was das mit mir macht?
Es gibt kein Recht auf Schwangerschaftsabbruch
Das Zentralkomitee der
deutschen Katholiken (ZdK) hatte bereits in der vergangenen Woche
dazu aufgerufen, am Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche
festzuhalten. In der aktuellen Debatte über den Paragraf
219a des Strafgesetzbuchs wird so getan, als gäbe es ein Recht
auf Schwangerschaftsabbruch und als sei Abtreibung eine medizinische
Dienstleistung wie jede andere, sagte ZdK-Präsident Thomas
Sternberg. Ein Blick in das Gesetz stellt klar, dass das ganz
und gar nicht so ist.
Quelle: jesus.de-Newsletter
vom 12.12.2017
Autor dieser
Webseite: Uwe Schütz
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