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9 Monate Haft für Gottesdienst-Störer
Hausfriedensbruch und Störung der Religionsausübung durch Zwischenrufe
15.04.: Das Erfurter Landgericht hat den Berliner Kirchenstörer Christian Arnhold zu neun Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Wie epd meldet, befanden die Richter ihn am 12.04.2006 des Hausfriedensbruchs und der Störung der Religionsübung für schuldig. Arnhold hatte den Festgottesdienst zum Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober 2004 im Erfurter Dom durch Umherlaufen am Altar und laute Zwischenrufe gestört. (Az.: 501 Js 37148/04-4 Ns) Das Landgericht musste nach einem Beschluss des Thüringer Oberlandesgericht das Strafmaß für den bereits verurteilten Arnhold neu festlegen. Mit dem Urteil vom Mittwoch folgten die Erfurter Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte für eine Geldstrafe plädiert.
Störung von Gottesdiensten ist strafbar
In ihrer Urteilsbegründung betonte die Vorsitzende Richterin Sabine Rathemacher, Arnhold habe durch drei einschlägige Vorstrafen gewusst, dass eine Störung von Gottesdiensten strafbar sei. Durch sein Auftreten habe er die freie Religionsausübung anderer beschnitten. Nach Ansicht der Richterin ist "die Befürchtung greifbar", dass Arnhold seine Taten wiederholen wird.
Zwischenrufe für zu lasche Haltung der Kirchen zur Abtreibungspraxis
Zugleich verwies die Richterin darauf, dass sich die Verurteilung nicht gegen die Inhalte seiner Äußerungen richte. Arnhold hatte mit seinen Zwischenrufen vor allem eine zu lasche Haltung der Kirchen zur Abtreibungspraxis in Deutschland kritisiert. Diese Kritik werde von vielen Menschen geteilt, so die Richterin. Der ökumenische Gottesdienst sei dafür jedoch "der falsche Zeitpunkt und der falsche Ort" gewesen. Mit seinen Zwischenrufen habe Arnhold ein weiteres Mal die Grenze des Zulässigen überschritten.
Arnhold war in einem ersten Prozess in Erfurt wegen Hausfriedensbruchs und Störung der Religionsausübung zu sechs Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht wandelte jedoch das Urteil in einer Berufungsverhandlung in eine fünfmonatige Strafe lediglich wegen Hausfriedensbruchs um. In der nachfolgenden Revisionsverhandlung entsprach das Oberlandesgericht in Jena der Forderung der Staatsanwaltschaft, ihn auch für Störung der Religionsausübung zu verurteilen. Die Erfurter Richter mussten nun über das endgültige Strafmaß für Arnhold entscheiden.
Quelle: jesus.de-Newsletter
AREF, 15.04.2006
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