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SprachverwirrungVor 15 Jahren : Deutschlands Ethik auf dem "höchstrichterlichen" Prüfstand28.05.1993: Das Bundesverfassungsgericht erklärt Abtreibung für rechtswidrig und die ein Jahr zuvor (26.06.1992) vom Deutschen Bundestag verabschiedete "Fristenlösung" für verfassungswidrig. Das Lebensrecht des Ungeborenen dürfe zu keiner Zeit einem Dritten und auch nicht der Mutter überantwortet werden. Seit der Wiedervereinigung galt Anfang der 90er Jahre im Westen die bisherige Indikationsregelung und im Osten (seit 1972) die Fristenregelung ohne Beratungspflicht. Nach dem neuen Abtreibungsrecht von 1995 bleibt Abtreibung innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen straffrei, wenn die Frau eine Beratung nachweisen kann. * * * Durch ein Christival-Seminar des Birke e.V. kam das Thema "Abtreibung" nach langer Zeit wieder in die Öffentlichkeit. Nur mit Polizeischutz konnte das Seminar überhaupt stattfinden. Pro Familia hatte schon im Vorfeld gegen das Seminar protestiert und gemeint, es würde gegen "das Menschenrecht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung" verstoßen. Aber ein solches Menschenrecht gibt es gar nicht *). Dies könnte sich jedoch bald ändern, denn EU-Recht kennt keinen Lebensschutz für Ungeborene. Gerade bei solchen ethischen Themen fällt auf, dass sich unsere Sprache verändert. So sprechen wir vom werdenden Menschen und nicht vom ungeborenen Kind. Solche "Sprachregelungen" verändern unser Bewusstsein. Und so halten gemäß einer Emnid-Umfrage 70% der Bundesbürger Abtreibung für rechtmäßig. Nach deutschem Recht sind Abtreibungen nach wie vor rechtswidrig, bleiben mit Beratungsschein jedoch straffrei. Wo Sprache verändert wird, da heißt es, nüchtern und wachsam zu sein, sonst sind wir manipulierbar. Uwe Schütz *) In den Menschenrechten ist festgelegt, dass die Freiheit des Einzelnen da enden muss, wo die Freiheit der Anderen beginnt. Dies ist eine wichtige Einschränkung und unerlässliche Grenze der Selbstbestimmung, die leicht übersehen wird. |
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1992
: Volksentscheid
für Ende der Apartheid in Südafrika 1993 : Bundesverfassungsgericht erklärt Abtreibung für rechtswidrig 1993 : Erster Mensch geklont 1994 : Bundestag streicht §175 aus dem Strafgesetzbuch 1994 : Politik beschließt Pflegeversicherung |
Historische
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