Selbstbestimmung
Vor 60 Jahren: Gründung von Pro Familia
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"Schwangerschaftsabbruch
- Das Recht auf eine selbstbestimmte Entscheidung" Titel
von pro familia medizin - Ausg. 3-4/2012 |
23.12.1952: In Kassel
wird die "Deutsche Gesellschaft für Ehe und Familie"
- kurz: "Pro Familia"
- gegründet. Ziel des Vereins ist, einen nicht-staatlichen
und nicht-konfessionellen Fachverband für Fragen der Sexualität
und der Familienplanung zu schaffen.
Mit der Markteinführung
der Pille und mit der Reform
des §218 (StGB) baut Pro Familia seine Beratungsstellen
aus. Seit der 2.
Reform des §218 StGB (1995), nach der Abtreibung innerhalb
der ersten zwölf Schwangerschaftswochen nach Beratung straffrei
bleibt, stellt Pro Familia Beratungsscheine aus.
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Bei der Gründung
des Vereins war das Motto: "Jedes Kind hat ein Recht, erwünscht
zu sein". Heute kann man in Selbstdarstellungen nachlesen,
dass Pro Famila 1952 mit dem Ziel gegründet wurde, die "Reform
des Sexualstrafrechts voranzutreiben" und "Schwangerschaftsabbrüche
zu legalisieren".
Aber nach §219
StGB hat sich die Beratung "von dem Bemühen leiten
zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen
und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen".
Ob das bei Pro Familia immer der Fall ist?
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Pro
Familie hat im Mai 2012 die Kampagne "Pannenhilfe nach
6" gestartet. Ihr Ziel: "Pille
danach muss rezeptfrei sein!" Quelle:
pro-familia.de |
Das
Allgemeine Menschenrecht
auf Leben (Artikel 3) hat Pro Familia jedenfalls auf die Frau reduziert:
Das Leben keiner Frau darf durch Schwangerschaft einem Risiko ausgesetzt
werden. Aber trotz "Familienplanung" kommen Kinder am
Ende doch eher überraschend und vielleicht auch erst einmal
ungelegen.
Wohl auch um unangenehmen
Situationen aus dem Weg zu gehen, begleitete Maria ihren Verlobten
hochschwanger auf eine beschwerliche Reise von Nazareth nach Bethlehem,
denn das Kind war nicht von ihm. Heute wäre es ein Fall für
den Beratungsschein. Doch die vermutlich 16-jährige Maria hatte
der Schwangerschaft ausdrücklich zugestimmt mit den Worten:
"Mir geschehe, wie du gesagt hast" (Lukas 1,38)
Und auch deshalb können
wir Weihnachten
einen "happy Birthday" feiern.
Uwe
Schütz
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