Gegensätzlicher
geht's nicht
CDU schließt
MdB Martin Hohmann aus,
Juden dagegen fordern seine volle Rehabilitierung
23.07.2004:
Während die CDU Martin Hohman MdB wegen angeblich antisemitischen
Äußerungen aus ihrer Partei
ausschloss, fordern jüdische Oberrabbiner seine
volle Rehabilitierung.
Hohmann war mit einer
Rede zum 3. Oktober in die Kritik geraten. Er hatte die Ansicht
vertreten, dass man im Blick auf die Judenverfolgung im Dritten
Reich weder die Deutschen generell noch die Juden im Blick auf deren
Beteiligung an der kommunistischen russischen Oktoberrevolution
insgesamt als "Tätervolk" bezeichnen könne.
Am 10.11.2003 war MdB Hohmann (Fulda) bereits aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
ausgeschlossen worden. In Konsequenz dieser Entscheidung hatte der
Landesvorstand der CDU Hessen am 21.11.2003 einstimmig beschlossen,
beim zuständigen Landesparteigericht ein Parteiausschlussverfahren
einzuleiten.
Große
Teile der Medien und der Zentralrat der Juden in Deutschland warfen
MdB Martin Hohmann Antisemitismus vor.
CDU-Partei-Ausschluss zur "Schadensbegrenzung "
Am Dienstag,
20.07.2004. hat das CDU-Landesparteigericht den Bundestagsabgeordneten
Martin Hohmann aus der CDU ausgeschlossen. Weiterhin hat das Landesparteigericht
den Widerspruch Hohmanns gegen den Beschluss des CDU-Landesvorstandes,
ihn von der Ausübung seiner Mitgliedsrechte auszuschließen,
zurückgewiesen. Zur Begründung führt das Parteigericht
wörtlich aus:
"Angesichts
des äußert negativen Echos auf die Rede war ein sofortiges
Einschreiten zur Schadensbegrenzung dringend erforderlich."
Wie Hessens CDU-Generalsekretär
Michael Boddenberg in Wiesbaden mitteilte, hat das unabhängige
Parteigericht die Anwälte per Einschreiben über die Entscheidung
informiert. "Durch die Entscheidung des Landesparteigerichtes
sehen wir uns in der Auffassung bestätigt, dass Herr Hohmann
mit seiner Rede und seinem Verhalten erheblich gegen die Grundsätze
und Ordnung der Partei verstoßen hat", erklärte
Boddenberg. "Martin Hohmann hatte es selbst in der Hand, einen
Parteiausschluss abzuwenden. Sowohl bei der Anhörung vor der
Bundestagsfraktion als auch vor dem Landesvorstand hat er seine
Chancen nicht genutzt. Bis heute hat er sich nicht klar von seiner
Rede distanziert."
In dem Beschluss des
Landesparteigerichtes heißt es zur Begründung wörtlich:
"Er hat schuldhaft erheblich gegen Grundsätze und Ordnung
der Partei verstoßen und ihr damit schweren Schaden zugefügt
(§ 10 Abs. 4 Parteiengesetz, § 11 Abs. 1 Statut der CDU,
§ 6 Abs. 5 Landessatzung Hessen). Gegen die Grundsätze
der Partei wird verstoßen, wenn die grundlegenden Wertvorstellungen
der Partei und die Kernaussagen eines Programms nicht beachtet werden
(CDU-BPG 4/96)."(...)"Der Antragsgegner hat mit dieser
argumentativen Verquickung von Judentum und Bolschewismus ein Klischee
verwendet, das schon die Nationalsozialisten als Vorwand und Rechtfertigung
für die Verfolgung und industriemäßige Tötung
von Millionen europäischer Juden missbraucht haben. Er hat
sich dieses anstößigen Klischees bedient, um die Schuld,
welche die nationalsozialistischen Verbrecher mit ihren Helfershelfern
einschließlich der Millionen der "Mitläufer"
auf das deutsche Volk geladen haben, zu verharmlosen.
Beides, nämlich
Mittel sowie Zweck und Ziel dieser Ausführungen, sind mit den
Grundsätzen der CDU Deutschlands unvereinbar. (...)
Er hat auch, nachdem seine Rede einer breiten Öffentlichkeit
bekannt geworden und heftige Reaktionen auch in der Partei und der
Bundestagsfraktion der CDU/CSU ausgelöst hatte, an seiner Rede
festgehalten und sich von deren inhaltlichen Aussagen nicht eindeutig
distanziert. Damit hat er, der als Bundestagsabgeordneter eine herausgehobene
Stellung inne hat und zur Vertretung der Grundsätze der Partei
berufen ist, der CDU Deutschlands einen schweren Schaden zugefügt.
(...) Die Äußerungen des Antraggegners und sein nachträgliches
Verhalten stellen auch einen erheblichen Verstoß gegen die
Ordnung der Partei dar. (...)
Den der Partei, auch ihrer Führung im Bund und im Lande Hessen
zugefügten Schaden konnte die Partei nur durch den Ausschluss
des Antraggegners aus der Bundestagsfraktion der CDU/CSU und einem
Antrag auf Ausschließung aus der Partei eindämmen und
begrenzen." (...)
Bundes-CDU begrüßt
Ausschluss Hohmanns
Zur Entscheidung des
Landesparteigerichtes in Hessen erklärt CDU-Generalsekretär
Laurenz Meyer:
"Die CDU Deutschlands
begrüßt die Entscheidung des Landesparteigerichtes
in Hessen, Martin Hohmann aus der CDU auszuschließen. Herr
Hohmann hat mit seiner Rede am 3. Oktober 2003 und seinem Verhalten
danach erheblich gegen die Grundsätze und Ordnung der CDU
verstoßen und ihr schweren Schaden zugefügt. Das Gericht
ist erfreulicherweise dieser Auffassung des CDU-Landesverbandes
Hessen gefolgt."
Jüdischer Oberrabbiner fordert Rehabilitierung Hohmanns
Der
österreichische Oberrabiner Moishe Friedman stellte sich auf
einer internationalen Rabbiner-Konferenz in Wien hinter den Politiker
Martin Hohmann. Der Repräsentant des orthodoxen Judentums in
Wien forderte die volle Rehabilitierung des zunächst aus der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion und jetzt auch aus der CDU ausgeschlossenen
Bundestagsabgeordneten Martin Hohmann. Moishe
Friedman: Die Unionsparteien sollen "ungeheures Unrecht"
wiedergutmachen
Der österreichische
Oberrabiner
Moishe Friedman forderte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf,
das gegenüber Hohmann begangene "ungeheure Unrecht wiedergutzumachen,
seinen hervorragenden Namen wiederherzustellen und ihn als Politiker
und Repräsentanten seines Heimatkreises voll zu rehabilitieren".
mehr
bei uns
Der orthodoxe Friedman
- 1972 in New York geboren - tritt (wie andere orthodoxe Juden)
für eine Trennung von Zionismus und Judentum ein. Seiner Ansicht
nach hat Gott den Juden wegen ihrer "Sünden" das
Leben in der Zerstreuung auferlegt, der Zionismus - der Israel als
Judenstaat fördert - stehe deshalb dem Willen Gottes entgegen.
SPIEGEL : "Hohmann bei Israel-Gegnern"
SPIEGEL hat Gegendarstellung bisher nicht gedruckt
Das Nachrichtenmagazin
"Spiegel" berichtete unter der Überschrift "Hohmann
bei Israel-Gegnern", dass der Bundestagsabgeordnete Ehrengast
bei "jüdischen Fundamentalisten" gewesen sei. Einen
Leserbrief Hohmanns, in dem er darstellt, dass er bei jeder Gelegenheit
das Gespräch mit liberalen und auch orthodoxen Juden suche,
veröffentlichte der "Spiegel" bisher nicht.
Ferner schreibt er, es
sei bei der Konferenz nicht um "Israel-Gegner" gegangen,
sondern um "Gott-Befürworter". An der Wiener Konferenz
wirkten 15 jüdische Gemeindeoberhäupter aus Österreich,
Deutschland, Rumänien, Großbritannien, Ungarn und den
USA mit. Hohmann nahm auf Einladung der Veranstalter ebenso an dem
Treffen teil wie der ehemalige österreichische Außenminister
Erwin Lanc (SPÖ) und der Volksanwalt Ewald Stadler (FPÖ).
Hohmann bezeichnete in
seiner Rede das Judentum als "Urreligion": "Christentum
setzt Judentum voraus." Zugleich äußerte er sich
sehr beeindruckt von der "tiefen, opferbereiten Religiosität"
der in Wien versammelten orthodoxen Rabbiner.
Quellen: www.cdu-hessen.de,
CDU-Newsletter und www.idea.de
Autor: Uwe Schütz,
23.07.2004
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