Keine Mehrheit für Gleichstellung der
Homo-Ehe
Die Grünen sind im Bundestag gescheitert, gleichgeschlechtliche
Partnerschaften der Ehe gleichzustellen
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Plenarsaal
des Bundestags am 13.02.2008, als Die Grünen die Förderung
des Christivals in Bremen kritisierte
Screenshot von Live-Übertragung auf Phoenix,
AREF-Archivbild)
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29.06.2012: Die Grünen
sind am Donnerstag im Bundestag mit dem Vorhaben gescheitert, homosexuelle
Partnerschaften der Ehe gleich zu stellen. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
wurde ein Gesetzentwurf, der gleichgeschlechtlichen Paaren die Ehe
ermöglich soll, abgelehnt.
Wenige Abgeordnete von
Union und FDP enthielten sich. Unterstützung für das Gesetzesvorhaben
kam von der Linken sowie der SPD, die einen eigenen Antrag zum Thema
eingebracht hatte. Auch dieser wurde mehrheitlich abgelehnt.
Parteispitze der Grünen sieht keinen rationalen Grund für
Ablehung
Grünen-Chefin Claudia
Roth und Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck erklärten,
dass es keinen rationalen Grund gebe, lesbischen Frauen und schwulen
Männern die Eheschließung zu verweigern. Die deutlichsten
Ungerechtigkeiten gebe es beim Steuerrecht und beim Adoptionsrecht.
Homosexuelle Lebenspartner
dürfen nach derzeitiger Gesetzeslage keine Kinder adoptieren.
Außerdem gelten für sie bisher keine Vorteile bei der
Einkommenssteuer wie das Ehegatten-Splitting. Die Rechtmäßigkeit
dieser Regelung wird derzeit vom Bundesverfassungsgericht überprüft.
Die SPD-Abgeordnete Elke Ferner erklärte, es sei ein Skandal,
dass homosexuelle Paare ihre Rechte mit Hilfe der Gerichte durchsetzen
müssen.
In ihrem Gesetzantrag
argumentieren die Grünen, dass die Ehe vom Grundgesetz als
«Beistand- und Verantwortungsgemeinschaft» geschützt
sei. Anders als zur Zeit der Weimarer Republik, die Ehe als Grundlage
für Familie und Fortpflanzung betonte habe, gelte der Schutz
der Ehe also auch für kinderlose und homosexuelle Paare.
Neben dem Gesetzentwurf
und dem Antrag der SPD wurde auch die Antwort der Bundesregierung
auf eine Große Anfrage zum Thema beraten. Darin werden mehr
als 60 geltende Gesetze und Verordnungen aufgeführt, in denen
nach wie vor zwischen Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern
unterschieden wird - in der Regel zum Nachteil der homosexuellen
Paare. Darunter finden sich beispielsweise Regelungen zur Versicherung
bei Landwirten oder zur Ordnung von Hochzeitsumzügen im Versammlungsrecht.
Das Lebenspartnerschaftsgesetz
trat vor knapp elf Jahren, am 1. August 2001, in Kraft. Gleichgeschlechtliche
Partner können seitdem eine der Ehe ähnliche Gemeinschaft
in der Regel vor dem Standesamt schließen. Ihnen stehen damit
viele Rechte und Pflichten von Ehepartnern zu, etwa bei Erbangelegenheiten
oder in puncto Unterhaltszahlungen.
Quelle: jesus.de-Newsletter
vom 29.06.2012
Autor dieser Webseite:
Uwe Schütz
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