Traumatisiert
Jugendamt entzieht Eltern wegen Hausunterricht ihre vier Kinder
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Dirk
und Petra W. mit ihren vier Kindern 2012 im US-Fernsehen Foto:
CBS-News
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06.09.2013: Bei einem
Großeinsatz der Polizei in der Nähe von Darmstadt (Hessen)
sind am vergangenen Donnerstag, 29. August, Eltern ihre vier Kinder
weggenommen worden, weil ihre Kinder nicht in der Schule, sondern
zu Hause unterrichtet wurden. Die
vier Kinder im Alter von acht bis 14 Jahren wurden in staatliche
Obhut genommen.
Die Kinder weigerten sich, das Haus zu verlassen
Wie die Tageszeitung
Darmstädter Echo berichtet, seien dazu Mitarbeiter des
Jugendamts, Gerichtsvollzieher und Polizisten gemeinsam angerückt.
Der Einsatz ist sehr gut gelaufen, die Polizei hat mit Augenmaß
gehandelt, erklärte Klaus Behnis, Abteilungsleiter des
Jugendamts des Landkreises Darmstadt-Dieburg. Auf unverhältnismäßige
Gewalt habe man verzichtet, lediglich gegenüber den Kindern
sei milder körperlicher Einsatz ausgeübt worden,
weil diese sich geweigert hätten, ihr Haus zu verlassen.
Die sechsköpfige
Familie wohnt im südhessischen Wembach, einem Stadtteil von
Ober-Ramstadt bei Darmstadt. Der Vater, Dirk W., von Beruf Gärtner,
bezeichnete den Polizeieinsatz als Überfall. Mindestens
20 Behördenvertreter hätten sein Haus gestürmt,
teilte er mit. Die Polizisten hätten ihn in einen Sessel geschubst
und ihm zunächst verboten, einen Telefonanruf zu tätigen.
Schon bei kleinen Bewegungen hätten ihn die Beamten festgehalten,
als sei ich ein Terrorist. Sowohl die Kinder als auch
die Nachbarn der Familie seien durch diese Invasion traumatisiert"
worden.
Jugendamt argumentiert, der Staat habe einen "Erziehungsauftrag"
Bis es dazu kommt, dass
die Behörden Kinder von ihren Eltern trennen, muss einiges
passieren. Laut Jugendamtsleiter Behnis ist das in diesem Fall geschehen:
Der Staat hat einen Erziehungsauftrag, dem sich die Eltern
nicht entziehen können, erklärte er. Die Kinder
der Familie W. seien in ihrem Leben insgesamt nur wenige Wochen
in der Schule gewesen. Die Eltern lehnten jedes Schulsystem ab und
unterrichteten ihre Kinder zu Hause. (mehr
zur Rechtslage s.u. im Kommentar)
Behnis sagte im Darmstädter
Echo, die Behörden hätten gegenüber Dirk und Petra
W. viel Entgegenkommen gezeigt und immer wieder das Gespräch
gesucht. Die Kooperation sei jedoch in der Vergangenheit mehrfach
gescheitert. Die Familie setzt sich über geltendes Recht
hinweg und die Kinder haben verinnerlicht, dass unsere gesellschaftliche
Ordnung feindlich ist, erklärte er. Laut Spiegel Online
handelt es sich beim Fall der Familie W. um ein ellenlanges Verfahren,
in dem auch schon Ordnungsgelder gegen die Eltern verhängt
worden sind. Seit Mitte 2012 seien die Eltern darüber informiert
gewesen, dass ihnen das Sorgerecht entzogen werden soll. Gegen den
Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt hätten sie erfolglos beim
Oberlandesgericht Frankfurt Beschwerde eingelegt.
Die Eltern hätten
außerdem die Bitte des Jugendamts, den aktuellen Bildungsstand
der Kinder durch Tests festzustellen, abgelehnt. Dirk W. verteidigte
diese Haltung: Die staatlich angeordnete Lernstandserhebung
diene nicht nur dazu, die Leistung der Kinder zu bewerten, sondern
auch, sie einem Schultypus zuzuordnen. In dieser Maßnahme
sieht W. ein Eintrittstor für den Schulbesuch seiner
Kinder. Frank Horneff, Pressesprecher des Landkreises Darmstadt-Dieburg,
sagte: Die Eltern hatten signalisiert, die Kinder freiwillig
nicht herauszugeben und sich auch weiterhin zu weigern, eine Schulpflicht
für ihre Kinder zu akzeptieren.
HR berichtete, die Eltern habe die Kinder von der Außenwelt
abgeschottet
Die Familie gehöre
keiner Konfession an, so das Darmstädter Echo, Jesus Christus
sei aber von großer Bedeutung für sie. Der
Hessische Rundfunk berichtet, die Eltern hätten ihre Kinder
von der Außenwelt abgeschottet und es auch abgelehnt, sie
an einer staatlich anerkannten christlichen Privatschule unterrichten
zu lassen.
Die vier Kinder sind
momentan in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebracht. Sollten
die Eltern glaubhaft sicherstellen, dass die Kinder von nun an zur
Schule gehen, könnten sie das Sorgerecht zurückerhalten,
erklärte Johanna Müller-Frank vom Amtsgericht Darmstadt.
Der Fall soll noch im September bei einer nicht-öffentlichen
Gerichtsverhandlung zur Sprache kommen.
Der Anwalt der Familie,
Andreas Vogt, sagte am Mittwochabend im Hessischen Rundfunk, die
Eltern hätten ihre Kinder mitnichten isoliert. Die Kinder
sind nicht in der Schule, das ist richtig. Aber sie sind ja dadurch
nicht aus der Welt. Die Kinder sind in der Welt, sie sind gut integriert.
US-Medien: Deutschland missachtet Menschenrechte
Mehrere us-amerikanische
Online-Medien haben mit Befremden über den Fall aus Deutschland
berichtet. Der christliche Fernsehsender CBN strahlte in seiner
Nachrichtensendung einen Beitrag seines Europa-Korrespondenten Dale
Hurd inklusive Interview mit Dirk W. aus. Bereits in der Anmoderation
heißt es: Deutschland, eine Nation mit dunkler Vergangenheit,
hat erneut seine völlige Missachtung der Menschenrechte gezeigt.
Im Beitrag selbst sind
die Kinder der Familie W. beim Spielen und Lernen zu sehen. Der
einzige Vorwurf gegen die Familie sei es, die Kinder selbst zu unterrichten,
es gebe keine weiteren Beschuldigungen wie etwa Vernachlässigung
oder Missbrauch. Dirk W. erklärt in einem bereits 2012 aufgezeichneten
Interview, er sei bereit, ins Gefängnis zu gehen: Ich
mache mir keine Sorgen, das ist nur für meine Familie traurig.
Aber ich gehe mit einem Lachen. Ihr könnt tun, was ihr wollt,
aber meine Kinder gehen nicht zur Schule.
Hausunterricht ist in fast allen anderen Staaten möglich
Während es in Deutschland
eine Schulpflicht
gibt, ist Hausunterricht in zahlreichen Staaten, die lediglich eine
Bildungspflicht haben, erlaubt. Wie stern tv berichtete, sei Heimunterricht
beispielsweise in Großbritannien, Spanien, Frankreich, Italien
und Österreich erlaubt. Deutschland und Schweden seien die
einzigen Staaten in Europa, in denen dies eindeutig nicht möglich
sei.
Hausunterricht
sorgt in Deutschland immer wieder für Konflikte und für
Gefängnisaufenthalte.
Kommentar: "Gesetzlich verankerter Verfassungsbruch"
Mit
ihren Landesgesetzen und Verordnungen setzen sich die Bundesländer
über elementarste im Grundgesetz verankerte Grundrechte und
auch über die Menschenrechte hinweg.
In Artikel 26 der
Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte heißt es:
Die Eltern haben ein
vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren
Kindern zuteil werden soll.
(Artikel 26, Absatz 3, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte)
Der Artikel
6 des Grundgesetzes
stellt Ehe und Familie unter besonderem Schutz der staatlichen
Ordnung (Abs. 1).
Alle Schulgesetze greifen
durch die so genannte Schulpflicht und die damit verbundenen Repressalien
in Artikel 6 Abs. 2 GG ein, obwohl es darin eindeutig heißt:
(2) Pflege und Erziehung
der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst
ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht
die staatliche Gemeinschaft.
Ist dieses Grundrecht
einschränkbar? "Nein" meint die "Bürgerinitiative
für Verfassungsschutz" und ist der Auffassung, dass man
Schulgesetze, die den Artikel 6 Abs. 2 GG zitieren und einschränken,
als gesetzlich verankerter Verfassungsbruch werten kann. Dies ist
in den Schulgesetzen von Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und
Schleswig-Holstein der Fall. (Quelle: "Schulgesetze in Deutschland
im Lichte des Zitiergebotes gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz
2 GG" von der "Bürgerinitiative für Verfassungsschutz"
2009)
Quelle (ohne
Kommentar): pro-medienmagazin.de
Autor dieser
Webseite: Uwe Schütz
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