Zwangssexualisierung
Erzwingungshaft wegen Widerstandes gegen Sexunterricht in der
Grundschule
19.08.2013: Melitta M.
besuchte die 4. Klasse der Grundschule in Eslohe/Reiste, Nordrhein-Westfalen.
Von ihren Lehrern wurde sie stets wegen ihres auffallend positiven
Verhaltens gelobt. Als jedoch Unterricht in Sexualkunde an ihrer
Grundschule eingeführt wurde, fühlt sich Melitta nicht
wohl wohl und verließ den Klassenraum. Nach
einem Gespräch mit der Schulleitung wurde Melitta von der Rektorin
und einer weiteren Lehrerin gewaltsam ins Klassenzimmer gezogen.
Den Rest der Stunde musste sie wegen Widerstandes im
Lehrerzimmer absitzen.
Melittags Eltern verstehen
nicht, warum nicht wie für konfessionslose Kinder ein Alternativunterricht
angeboten werden kann.
Dem Schulamt wurde die
Stunde im Lehrerzimmer sowie eine weitere Sexualkundestunde als
Fehlstunden gemeldet und es kam ein Bußgeldbescheid. Da die
Eltern die Zahlung verweigerten, folgte eine Anklage vor Gericht,
dann der Besuch des Gerichtsvollziehers und schließlich die
Weiterleitung ans Oberlandesgericht, wo sich die Eltern nicht mehr
selber verteidigen konnten.
Melittas Eltern sollten sich freiwillig in das Gefängnis
begeben
Nach einer weiteren,
letztmaligen Zahlungsaufforderung wurde Melittas Vater Eugen M.
schließlich mitgeteilt, dass sowohl ihm, als auch seiner Ehefrau
Luise für einen Tag Erzwingungshaft angeordnet worden sei und
sie sich bitte freiwillig bei der zuständigen Justizvollzugsanstalt
melden mögen.
Da Eugen M. von seiner
Unschuld überzeugt war, kam er dem nicht nach und wurde daraufhin
von Justizvollzugsbeamten abgeführt und schließlich inhaftiert.
Seine schwangere Ehefrau Luise bekam das gleiche Urteil, und es
bleibt abzuwarten, wie die Behörden aufgrund ihrer Schwangerschaft
und Melittas Geschistern weiter verfahren werden.
Melitta ist kein Einzelfall.
So kollabierten am 27. Juni .2013 acht Schüler der 6. Klasse
im Sexualunterricht in Borken.
Quelle: derblauebrief.net
Autor dieser
Webseite: Uwe Schütz
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