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Zwangssexualisierung

Erzwingungshaft wegen Widerstandes gegen Sexunterricht in der Grundschule

19.08.2013: Melitta M. besuchte die 4. Klasse der Grundschule in Eslohe/Reiste, Nordrhein-Westfalen. Von ihren Lehrern wurde sie stets wegen ihres auffallend positiven Verhaltens gelobt. Als jedoch Unterricht in Sexualkunde an ihrer Grundschule eingeführt wurde, fühlt sich Melitta nicht wohl wohl und verließ den Klassenraum. Nach einem Gespräch mit der Schulleitung wurde Melitta von der Rektorin und einer weiteren Lehrerin gewaltsam ins Klassenzimmer gezogen. Den Rest der Stunde musste sie “wegen Widerstandes” im Lehrerzimmer absitzen.

Melittags Eltern verstehen nicht, warum nicht wie für konfessionslose Kinder ein Alternativunterricht angeboten werden kann.

Dem Schulamt wurde die Stunde im Lehrerzimmer sowie eine weitere Sexualkundestunde als Fehlstunden gemeldet und es kam ein Bußgeldbescheid. Da die Eltern die Zahlung verweigerten, folgte eine Anklage vor Gericht, dann der Besuch des Gerichtsvollziehers und schließlich die Weiterleitung ans Oberlandesgericht, wo sich die Eltern nicht mehr selber verteidigen konnten.

Melittas Eltern sollten sich freiwillig in das Gefängnis begeben

Nach einer weiteren, letztmaligen Zahlungsaufforderung wurde Melittas Vater Eugen M. schließlich mitgeteilt, dass sowohl ihm, als auch seiner Ehefrau Luise für einen Tag Erzwingungshaft angeordnet worden sei und sie sich bitte freiwillig bei der zuständigen Justizvollzugsanstalt melden mögen.

Da Eugen M. von seiner Unschuld überzeugt war, kam er dem nicht nach und wurde daraufhin von Justizvollzugsbeamten abgeführt und schließlich inhaftiert. Seine schwangere Ehefrau Luise bekam das gleiche Urteil, und es bleibt abzuwarten, wie die Behörden aufgrund ihrer Schwangerschaft und Melittas Geschistern weiter verfahren werden.

Melitta ist kein Einzelfall. So kollabierten am 27. Juni .2013 acht Schüler der 6. Klasse im Sexualunterricht in Borken.

Quelle: derblauebrief.net

Autor dieser Webseite: Uwe Schütz

 

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