Bibelflash |
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Die Bibel ist nicht nur ein Buch mit sehr alten Texten, es stecken auch viele Rätsel in ihr. Eines stammt aus einer Begebenheit zwischen Petrus und Johannes - zwei der am engsten Vertrauten Jünger Jesu - und Jesus selbst. In einem Gespräch über sein Leben wird Petrus angedeutet, dass auch er eines gewaltsamen Todes sterben wird. Petrus erkundigt sich daraufhin nach dem Schicksal des Johannes. Jesu Antwort darauf erzeugte schon damals reichlich Diskussion:
"Wenn ich will, dass er
bleibe, bis ich komme, was geht es dich an?
Folge du mir nach!"
Johannes 21, 22
Bis heute wird dieser Vers sehr unterschiedlich verstanden. Sollte Johannes gar überhaupt nicht sterben müssen? Damals kursierte diese Vermutung und auch heute noch soll es Menschen geben, die das glauben. Oder soll er bis zu einem bestimmten, evtl. fernen, Ereignis leben? Wie auch immer, Johannes stellte schon damals klar, dass Jesus keine Aussage darüber gemacht hat. Er hat lediglich eine Frage gestellt.
Was diese Begebenheit demnach insbesondere deutlich macht, ist die Notwendigkeit genau hinzuhören, bzw. die Bibel sehr sorgfältig zu lesen. Sehr schnell übersieht man ein wesentliches Detail, oder interpretiert eine Aussage über das gemeinte hinaus. Es ist leicht vorstellbar, dass auch viele andere Aussagen der Bibel überinterpretiert werden. Es würde überraschen, wie viele davon in die allgemein erlebte Frömmigkeit Einzug gehalten haben. Nicht wenige führten sogar zu Streit und Spaltung.
Aber noch ein zweiter Aspekt steckt in dieser Begebenheit. Jeder Mensch hat eine ganz persönliche Geschichte mit Jesus. Jesus setzt jeden nach seinen Möglichkeiten und Herzenswünschen ein. Dabei entwickeln sich unsere Lebensläufe so individuell, wie wir nun mal sind. Gerade durch diese Individualität zeigt uns Jesus, wie wertvoll wir sind - weil einzigartig. Wir brauchen uns nicht auf das Leben anderer konzentrieren, oder gar neidisch werden. Jeder kann Teil von etwas Großem sein, das in die Ewigkeit reicht. An uns liegt es, Jesus nachzufolgen.
Jens R. Göbel, 02.12.2008
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