Im Bibelflash: Nicht um ein Jotagesendet am 10. November 2019 von Jens R. Göbel |
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Bisweilen erleben wir es, dass jemandem eine Regel oder ein Vertrag so wichtig ist, dass er nicht um ein Jota davon abrücken will. Ausgedrückt wird damit die völlige Unveränderlichkeit eben dieser. Bis ins kleinste Detail wird auf Umsetzung bestanden. Seinen Ursprung hat diese Redewendung in der Bibel, in einer Aussage Jesu über das Alte Testament. Auf die Frage, wieweit das noch gültig sei, bzw. durch Jesus nun alles überholt sei, antwortet er folgendermaßen: Denn wahrlich,
ich sage euch: Das ist eigentlich eindeutig. Jota (Iota: ι) ist der kleinste Buchstabe im griechischen Alphabet, der Sprache des Neuen Testaments. Er entspricht unserem i. Ein Strichlein ist gar nur ein Teil eines Buchstabens. D.h. für Jesus verliert nicht mal der kleinste Teil des Gesetzes seine Gültigkeit. Das Alte Testament gilt. Hier wird es allerdings schwierig. Für eine ganze Reihe von Geboten können wir das ja noch verstehen. Die 10 Gebote haben sich als zeitlos erwiesen (2. Mose 20,2-17). Das Gebot der Nächstenliebe, das auch schon seit dem Alten Testament besteht, leuchtet sogar besonders hervor (3. Mose 19,18; Matthäus 22,39). Auch viele andere Gebote sind für uns heute noch wichtig. Tatsächlich stellt das Alte Testament die Basis aller Gesetzgebung dar, die wir als gerecht empfinden. Einige Gebote dagegen wirken überholt. Allen voran die Opfergebote und die Todesstrafe. Allerdings wurde im Neuen Testament einiges abgeschafft. Hat Jesus damit selber das Gesetz geändert? Sogar mehr als um ein Jota? Nein, er hat es erfüllt. Jesus hat alle Gebote perfekt eingehalten als einziger. Zusätzlich hat er sich aber selber an die Stelle aller Opfer und Bestrafung gesetzt. Damit brauchen wir in Berufung auf ihn das Abgeschaffte nicht mehr zu tun (Römer 8,1-4). Das Gesetz ist nun lebendig durch Gottes Geist. Das Beste aber ist: In Jesus haben wir nicht mehr die harten Konsequenzen zu befürchten, wenn wir doch mal Fehler machen (3. Mose 26,14-39; Galater 3,2; 5,1). Jens R. Göbel, 09.11.2019 |