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Segen oder Fluch?
Vor 30 Jahren: Reform des Sexualstrafrechts
07.06.1973: Gegen die Stimmen der CDU/CSU-Opposition verabschiedet der Deutsche Bundestag ein neues Sexualstrafrecht. Von nun an gibt es keine "Verbrechen und Vergehen wider die Sittlichkeit" mehr, sondern nur noch "Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung".
20 Jahre lang fühlte sich die Bundesrepublik den christlichen Wertvorstellungen verpflichtet: Sex gehörte in die Ehe und ehebrecherische Beziehungen galten als unsittlich. Wer dagegen verstieß, dem drohte Strafe. Zum Beispiel bestrafte der sogenannte Kuppelei-Paragraf Leute, die unverheirateten Paaren Räumlichkeiten zur Verfügung stellten.
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Folgende Delikte wurden abgeschafft: Kuppelei, Ehebruch, Unzucht mit Tieren, homosexueller Verkehr und Pornographie. Sex und Pornographie mit Kindern blieb das einzige Tabu.
Es leuchtet ein, dass man eine Kultur nicht mit Strafgesetzbuch hochhalten kann. Aber haben wir die Leitplanken von der "Sexautobahn" abgebaut, ohne auf die Abgründe hinzuweisen?
Leider gelingt es den Christen kaum, den in Sachen Sex liberal denkenden Leuten zu kommunizieren, dass sie eigentlich hauptsächlich sich selbst schaden. Andererseits scheint die Zahl derer wieder zuzunehmen, die sich nicht gesellschaftlichen Zwängen anschließen, sondern das Selbstbestimmungsrecht für ihre eigene Sexualität zurückgewinnen.
Uwe Schütz
mehr bei uns über:
1960 : 1. Antibabypille kommt auf
den Markt
1967 : Die sexuelle Revolution beginnt
1973 : Reform des Sexualstrafrechts
1975 : Reform
des §218
DSDS-Finalist Thomas Enns : "Ich hatte noch nie Sex"