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Hintergrund-Infos

§§218, 219 / StGB


Frage 5

Die §§ 218 und 219 beschreiben Abtreibung als ...

Die Antwort 'c' ist falsch

  • Abtreibung ist nach Beratung "rechtswidrig", aber "straffrei"

  • Das Bundesverfassungsgericht erklärt am 28.05.1993 Abtreibung für "rechtswidrig".

  • Der Deutsche Bundestag verabschiedete 1995 ein neues Abtreibungsrecht, wonach eine Abtreibung nach Beratung straffrei bleibt.

  • Dies führte vor allem bei der jüngeren Frauengeneration zu der verbreiteten Meinung: "Wenn es nicht strafbar ist, verstoße ich auch nicht gegen das Gesetz. Also habe ich ein Recht auf Abtreibung."


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Quelle : Birke e.V., Heidelberg, mit freundlicher Genehmigung

Autor: Uwe Schütz , 17.06.2003