Bedeutung
Assoziierungsabkommen
sind allgemein in der Handelspolitik üblich. Es
sind völkerrechtliche Verträge, bei denen sich der Vertragspartner
an eine andere Nation oder eine Gemeinschaft bindet, jedoch nicht
(Voll-)Mitglied der Gemeinschaft wird. Dem assoziierten Partner
werden dabei Rechte und Pflichten eingeräumt.
Assoziierungsabkommen der Europäischen Union
Geschichte
Im März 1957 unterzeichneten
sechs europäische Staaten die Römischen
Verträge, darunter den Vertrag zur Gründung der Europäischen
Gemeinschaft. Die Verträge traten zum 1. Januar 1958 in Kraft;
seit diesem Tag gab es die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
(EWG), die Vorläuferorganisation der EU.
Konstantinos Karamanlis,
von 1955 bis 1963 Premierminister von Griechenland, betrieb energisch
die Aufnahme Griechenlands in die EWG. Am 9. Juli 1961 wurde ein
Assoziierungsabkommen zwischen der EWG und Griechenland unterzeichnet.
Frankreich setzte in der EWG die 'Assoziierung' seiner afrikanischen
Kolonien durch. Italien hatte bis Mitte 1960 die Kolonie Italienisch-Somaliland;
Belgien hatte bis Mitte 1960 Belgisch-Kongo. Sie durften Agrarprodukte
zollfrei in die EWG exportieren und mussten im Gegenzug ihre Zölle
gegenüber der EWG abbauen. In diesen Kolonien wurde der Europäische
Entwicklungsfonds zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung
der Kolonien eingesetzt. Im ersten Förderzeitraum von fünf
Jahren wurden die Kolonien unabhängig. Mit den neuen Staaten
wurden 1963 und 1969 die Yaoundé-Abkommen geschlossen. Nachdem
Großbritannien zum 1. Januar 1973 der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
beigetreten war, wünschten nun auch dessen ehemalige Kolonien,
Commonwealth-Länder, eine Assoziierung. 1975 wurde das Lomé-Abkommen
geschlossen, das von 46 sogenannten AKP-Staaten (Staaten Afrikas,
der Karibik und des Pazifik), zu denen auch zahlreiche ehemalige
britische Kolonien zählten, unterzeichnet wurde. Es enthielt
wie die Assoziierungsabkommen zuvor gegenseitige Zollpräferenzen
und als neues Element das Stabex-System, dass durch Garantien für
Exporterlöse die Abhängigkeit dieser Länder von ihren
Agrarexporten in die EG mildern sollte. Bei niedrigen Weltmarktpreisen
sollten Ausgleichszahlungen gewährt werden. Im Nachfolgeabkommen
von 1979, Lomé II, wurden zusätzlich zu Agrarprodukten
auch mineralische Grundstoffe einbezogen (Sysmin-System).
Gegenwart
Das derzeit gültige
Lomé-V-Abkommen wurde im Jahr 2000 abgeschlossen und umfasst
eine Laufzeit von insgesamt 20 Jahren. Mit dem Ende des Ost-West-Konflikts
ergaben sich für die Europäische Union neue Möglichkeiten
in den nunmehr unabhängigen Staaten Mittel- und Osteuropas.
Die Europäische
Union hat Assoziierungsabkommen (AA) mit Drittstaaten abgeschlossen,
wobei Beitrittskandidaten die Kopenhagener Kriterien erfüllen
müssen. Im Rahmen der Beitrittsverhandlungen der Republik Türkei
mit der Europäischen Union besteht ein solches Abkommen mit
dem Beitrittskandidaten Türkei.[1] Grundlage und Vorläufer
war das 1963 zwischen der Türkei und der 2009 aufgelösten
EWG geschlossene Ankara-Abkommen (türkisch Ankara Antlasmasi).
Mit der Ukraine, der
Republik Moldau und Georgien hat die EU im Rahmen der Östlichen
Partnerschaft ein Assoziierungsabkommen abgeschlossen, das am 27.
Juni 2014 in Brüssel unterzeichnet wurde. Darüber hinaus
strebt die EU an, außereuropäische Länder und Hoheitsgebiete,
die mit Dänemark, Frankreich, den Niederlanden und dem Vereinigten
Königreich besondere Beziehungen unterhalten, mit der Union
zu assoziieren (Art. 198 AEUV).
Die Europäische
Kommission und das Europäische Parlament erarbeiten die Maßnahmen
zum Schutz der Union in der Handelspolitik gemäß Art.
207[4] AEUV. Die Kommission legt dem Europäischen Rat Empfehlungen
vor und diese können mit Unterstützung eines bestellten
Sonderausschusses von der Kommission verhandelt werden. Die Ergebnisse
der Verhandlungen von Assoziierungsabkommen werden dann als gemischte
Abkommen nach Anhörung des Europäischen Parlaments vom
Rat mit qualifizierter Mehrheit beschlossen. Die nationalen Parlamente
werden informiert und können sich beteiligen.
Quelle: wikipedia.de
am 22.03.2022
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