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Hintergrund-Infos

Der Fingerabdruck

Fingerabdruck elektronisch

Automatisiertes Fingerabdruck-Identifizierungssystem (AFIS)

Die Entwicklung und Einführung der Einzelfingerscanner versetzt jeden Polizeibeamten in die Lage, den AFIS-Schnellabgleich durch die Aufnahme von zwei Einzelfingerabdrücken vorzunehmen. Diese Scanner können dank moderner Technik auch mobil in den Dienstfahrzeugen genutzt werden. Der Abgleich in AFIS ist vollautomatisiert; ein Ergebnis erhalten die kontrollierenden Beamten binnen weniger Minuten vor Ort.

Im AFIS beim Bundeskriminalamt Wiesbaden sind die Fingerabdrücke von rund drei Millionen erkennungsdienstlich behandelten Straftätern gespeichert. Die Polizei nutzt dieses System zur Überprüfung der Identität einer Person sowie zur Identifizierung von Unbekannten. Dies war bislang nur mit einem hohen Aufwand auf den Dienststellen möglich.

Flächendeckender Einsatz von Einzelfingerscannern bei der Bayerischen Polizei

Seit Jahresbeginn 2008 sind die Dienststellen der Bayerischen Polizei sowie die mobil verwendeten Computer im Streifenfahrzeug mit 570 zusätzlichen Einzelfingerscannern ausgestattet. Insgesamt hat die Bayerischen Polizei damit ein Ausstattungsumfang von 670 Geräten erreicht.

In der abgeschlossenen Pilotierungsphase wurden von bayerischen Polizeibeamten rund 32.000 Personen überprüft. In 7.814 Fällen erhielten die Beamten umgehend eine Treffermeldung; jede vierte überprüfte Person war im Automatisierten Fingerabdruck-Identifizierungssystem (AFIS) gespeichert und konnte identifiziert oder einer Spur zugeordnet werden.

Kein Datenabgleich mit den Meldebehörden

Wenngleich die Polizei beim AFIS-Schnellabgleich baugleiche Einzelfingerscanner verwendet wie die Meldebehörden bei der Ausstellung biometrischer Reisepässe, ist kein Datenabgleich mit den bei den Meldebehörden gespeicherten Daten vorgesehen und möglich. Darüber hinaus werden die Fingerabdrücke weder bei der polizeilichen Kontrolle noch bei den Einwohnermeldeämtern gespeichert.

Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Innenministeriums (PM 439/07 vom 30.12.07)

mehr bei uns:
1903: Einführung des Fingerabdrucks für polizeiliche Ermittlungen (AREF-Kalenderblatt)