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Die "gottlose" EU-Verfassung

Die "gottlose" EU-Verfassung

Kein Gottesbezug in der Präambel der EU-Verfassung

EU-Verfassung; Logo: "Eine Verfassung für Europa" - KritikDrei Jahre haben Europas Spitzenpolitiker über die Paragraphen der Verfassung gestritten, bis zuletzt war auch die Präambel einer der Zank-Äpfel. Vor allem christlich-konservative Politiker monieren den fehlenden Hinweis in der Verfassung "auf das christliche Erbe Europas".

Was steht in der Präambel?

In der Präambel der EU-Verfassung heißt es im Wortlaut:

"SCHÖPFEND aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas, aus dem sich die unverletzlichen und unveräußerlichen Rechte des Menschen sowie Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit als universelle Werte entwickelt haben,

IN DER ÜBERZEUGUNG, dass ein nach schmerzlichen Erfahrungen nunmehr geeintes Europa auf dem Weg der Zivilisation, des Fortschritts und des Wohlstands zum Wohl aller seiner Bewohner, auch der Schwächsten und der Ärmsten, weiter voranschreiten will, dass es ein Kontinent bleiben will, der offen ist für Kultur, Wissen und sozialen Fortschritt, dass es Demokratie und Transparenz als Grundlage seines öffentlichen Lebens stärken und auf Frieden, Gerechtigkeit und Solidarität in der Welt hinwirken will,

IN DER GEWISSHEIT, dass die Völker Europas, stolz auf ihre nationale Identität und Geschichte, entschlossen sind, die alten Gegensätze zu überwinden und immer enger vereint ihr Schicksal gemeinsam zu gestalten,

IN DER GEWISSHEIT, dass Europa, „in Vielfalt geeint“, ihnen die besten Möglichkeiten bietet, unter Wahrung der Rechte des Einzelnen und im Bewusstsein ihrer Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen und der Erde dieses große Unterfangen fortzusetzen, das einen Raum eröffnet, in dem sich die Hoffnung der Menschen entfalten kann,

ENTSCHLOSSEN, das Werk, das im Rahmen der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften und des Vertrags über die Europäische Union geschaffen wurde, unter Wahrung der Kontinuität des gemeinschaftlichen Besitzstands fortzuführen,

IN WÜRDIGUNG der Leistung der Mitglieder des Europäischen Konvents, die den Entwurf dieser Verfassung im Namen der Bürgerinnen und Bürger und der Staaten Europas erarbeitet haben —

Es folgen die 436 Verfassungsartikel sowie Protokolle, Anhänge und Erklärungen. Das Dokument umfasst 485 Seiten.

Wann tritt der Vertrag über die EU-Verfassung in Kraft?

Am 29. Oktober 2004 unterzeichneten die Staats- und Regierungschefs der 25 EU-Mitgliedstaaten und der drei Kandidatenländer in Rom den Vertrag über eine Verfassung für Europa, den sie am 18. Juni 2004 einstimmig angenommen hatten. Am 16. Dezember 2004 wurde er im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Dieser Vertrag kann jedoch erst in Kraft treten, wenn er von jedem Unterzeichnerstaat nach dem in seiner Verfassung vorgeschriebenen Verfahren angenommen (ratifiziert) wurde. Je nach juristischer und geschichtlicher Tradition der einzelnen Länder unterscheiden sich die hierfür von den Verfassungen vorgesehenen Verfahren:

Parlamentarisches Verfahren (z.B. in Deutschland): Der Text wird mit einem Gesetz zur Ratifizierung einer mehrseitigen Übereinkunft von den nationalen Parlamenten angenommen.

Volksabstimmung: Die Bürgerinnen und Bürger werden in einer Volksabstimmung direkt aufgefordert, sich für oder gegen den Vertragstext auszusprechen.

Je nach Land kann es Abweichungen von diesen beiden Verfahren oder aber Kombinationen derselben geben, beispielsweise wenn die Ratifizierung des Vertrags vorab eine Änderung der einzelstaatlichen Verfassung erforderlich macht.

Wenn der Vertrag ratifiziert ist und alle Unterzeichnerstaaten dies offiziell mitgeteilt haben (Hinterlegung der Ratifizierungsurkunden), tritt er - frühestens am 1. November 2006 - in Kraft.

Der Vertrag über eine Verfassung für Europa wurde am 29. Oktober 2004 in Rom unterzeichneten und Weitere Informationen über die Verfassung und ihre Ausarbeitung sind auf der zur Unterrichtung der europäischen Bürger eingerichteten Internetseite verfügbar: http://europa.eu.int/constitution.

Was steht eigentlich über Gott in unserem Grundgesetz?

Angesichts des wirtschaftlichen Stillstands und Hunger und der Uneinigkeit der Siegermächte des 2. Weltkriegs wurde durch den Alleingang der USA und Großbritanien unter dem Vorsitz von Konrad Adenauer seit dem 01.09.1948 ein Grundgesetz (GG) erarbeitet. Am 23.5.1949 trat es als Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Es beginnt mit den Worten:

"Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen ..."
mehr bei uns zum Grundgesetz

Uwe Schütz

mehr bei uns über EU-Verfassung: und Gottesbezug
Argumente gegen Gottesbezug
Argumente für Gottesbezug

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland - Aus Verantwortung vor Gott