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Humanistische Lebenskunde in der Schule
Verfassungsrichter öffnen »Humanistischer Lebenskunde« die Schultür
16.12.2005: An den Grundschulen im Land Brandenburg darf künftig auch das Fach Humanistische Lebenskunde unterrichtet werden. Das entschied das Landesverfassungsgericht am Donnerstag gemäß einer Meldung des Evangelischen Pressedienstes (epd). Damit gab das Gericht der Klage des Humanistischen Verbandes Deutschlands jetzt recht. Der Verband hatte im Jahr 2000 vergeblich die Zulassung des Faches als Alternative zum evangelischen Religionsunterricht beantragt. Das hatte das Ministerium unter Hinweis auf die privilegierte Stellung des Religionsunterrichtes im Grundgesetz jedoch abgelehnt.
Privilegierung von Kirchen verstößt gegen Neutralität des Staates
Nach Auffassung der Verfassungsrichter verstößt die Privilegierung von Kirchen und Religionsgemeinschaften gegen den Grundsatz der weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates. Die Ungleichbehandlung ließe sich weder durch die Normen der Landesverfassung noch des Grundgesetzes rechtfertigen, hieß es zur Begründung. In seinem Urteil fordert das Gericht den Potsdamer Landtag auf, spätestens bis 1. Januar 2007 eine der Landesverfassung genügende Regelung zu schaffen.
Mit den gleichen Argumenten war der Humanistische Verband im Jahr 2001 vor das Potsdamer Verwaltungsgericht gezogen. Dieses erklärte den Bescheid des Ministeriums ebenfalls für rechtswidrig, legte aber die Rechtsfrage im Dezember 2003 dem Landesverfassungsgericht zur weiteren Beurteilung vor. Dessen Entscheidung muss nun in dem noch ausstehenden Urteilsspruch des Verwaltungsgerichtes berücksichtigt werden. Lebenskunde solle als freiwillige weltanschaulichhumanistische Alternative zu dem neben LER möglichen Religionsunterricht angeboten werden, betonte der Verband.
AREF, 16.12.2005