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Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften

Eintragungsverfahren von Homo-"Ehen" bleibt Ländersache

10.11.2006: Homosexuelle Lebenspartnerschaften können auch künftig nicht in allen Bundesländern vor dem Standesamt geschlossen werden. Die Koalitionsfraktionen lehnten am Mittwoch im Innenausschuss eine entsprechende Änderung des Personenstandsrechts ab.

Der Gesetzentwurf war noch unter Rot-Grün erarbeitet worden. Darin war ursprünglich vorgesehen, die Regelung für Homo-Ehen zu vereinheitlichen. Auf Druck der Union und wegen zahlreicher Änderungswünsche aus dem Bundesrat habe sich die Koalition jedoch entschlossen, die derzeitige Rechtslage beizubehalten, hieß es aus der SPD-Fraktion.

Zuständigkeit abhängig vom Bundesland : Standesamt, Notar oder Kreisverwaltung

Bislang gehen die Bundesländer sehr unterschiedlich mit den eingetragenen Lebenspartnerschaften um. Während in neun Bundesländern, darunter Nordrhein-Westfalen, Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Sachsen, die Trauung im Standesamt vorgenommen wird, müssen sich Homosexuelle in Bayern an einen Notar wenden und in Rheinland-Pfalz an die Kreisverwaltung. In anderen Ländern sind die Gemeinden zuständig. Wegen der unterschiedlichen Regelungen gibt es
eine genaue Zahl der bislang eingetragenen Partnerschaften nicht. Das Statistische Bundesamt schätzt die Zahl auf 170.000.

Die Grünen werfen der Koalition Diskriminierung von Homo-Ehen vor

Die Grünen warfen der Koalition vor, weiterhin die Diskriminierung von Homo-Ehen zu ermöglichen. Länder, die den Lebenspartnern den Zugang zum Standesamt versperrten, signalisierten Lesben und Schwulen damit, dass ihre Beziehung weniger wert sei als die Ehe, erklärte die innenpolitische Sprecherin Silke Stokar. „Es ist ein Armutszeugnis, dass die SPD-Fraktion diese diskriminierende Praxis neuerdings sogar noch lobt“, sagte sie.

Zudem hätten Union und SPD einen Antrag der Grünen abgelehnt, wonach Homosexuelle ein Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe ihres Familienstandes an die Kirchen erhalten sollten. Die katholische Bischofskonferenz drohe allen Beschäftigten in katholischen Einrichtungen mit Kündigung, wenn sie eine Lebenspartnerschaft eingingen, so Stokar. Das dürfe die staatliche Verwaltung nicht ohne Not unterstützen.

Quelle: jesus.de / epd vom 10.11.2006