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Schuleschwänzen in Bayern
Im Schuljahr 2006/2007 griff Polizei in Bayern über 2.100 Schulschwänzer auf
20.09.: Während des vergangenen Schuljahres 2006/2007 griff die Polizei in Bayern insgesamt 2.120 Schulschwänzer auf. 211 Schüler hat die Polizei aufgrund eigener Initiativen während der üblichen Schulzeit insbesondere an bekannten Jugendtreffpunkten ausfindig gemacht. In 1.909 Fällen haben die Schulbehörden die Polizei ausdrücklich um Mithilfe ersucht.
"Die erstmals im Jahr 1999 von der Nürnberger Polizei vorgestellte und inzwischen in ganz Bayern erfolgreich praktizierte Schulschwänzerinitiative ist ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung der Kinder- und Jugendkriminalität. Wir sollten alle Möglichkeiten nutzen, damit kriminellen Karrieren frühzeitig vorgebeugt wird. Mancher Jugendlicher muss eben notfalls von einer Polizeistreife wieder auf Kurs gebracht werden. Es geht uns nicht vorrangig um Schüler, die nur einmal blau machen. Aber Minderjährige, die beharrlich unentschuldigt dem Unterricht fernbleiben, sind offensichtlich eine gefährdete Zielgruppe, um die wir uns in verstärktem Maße bereits präventiv kümmern müssen," zog Innenminister Dr. Günther Beckstein am 14. September 2007 in München Bilanz.
Schuleschwänzen ist vor allem ein Problem der größeren Städte
Häufiges Schulschwänzen ist vor allem ein Problem der größeren und großen Städte. Deshalb achtet die Polizei vor allem dort auf notorische Schulschwänzer, um so frühzeitig einem zu befürchtenden Abgleiten in die Kriminalität gegenzusteuern. Wie notwendig es ist, das hartnäckige Blaumachen von Schülern zu unterbinden, zeigt die von 1997 bis 2003 durchgeführte Langzeitstudie "Gefängnis und die Folgen" des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen. Mehr als 50 Prozent der befragten jungen Strafgefangenen waren notorische Schulschwänzer. "Dieses Umfrageergebnis bestätigt in eindrucksvoller Weise die Initiative der Bayerischen Polizei. In enger Zusammenarbeit und in Abstimmung mit den für schulische Belange zuständigen Behörden nimmt sich die Polizei dieser Thematik an", so Beckstein.
Beckstein: "Bewährter Beitrag zur Bekämpfung der Jugend- und Kinderkriminalität"
Die Erziehung junger Menschen ist sicherlich keine Aufgabe der Polizei. Allerdings hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass die Polizei zunehmend präventive Aufgaben, insbesondere im Bereich der Kinder- und Jugendkriminalität, wahrnimmt, die sehr wohl und zu Recht auch auf die Erziehung und Entwicklung junger Menschen Einfluss haben. Hierfür speziell ausgebildete Jugendbeamte der Polizei suchen gerade in Schulen, aber auch in Jugendzentren und sonstigen Treffpunkten Kontakt zu Jugendlichen. Sie bieten sich als Ansprechpartner an und versuchen in Einzelfällen gefährdete Jugendliche positiv zu beeinflussen. Zudem bemühen sie sich besonders um bereits auffällig oder straffällig gewordene Jugendliche, um ein erneutes Abgleiten in die Kriminalität zu verhindern. "Damit leisten die Jugendbeamten der Polizei einen wichtigen Beitrag zur sozialen Integration", so Beckstein.
Als positiv bewertet Beckstein, dass in vielen Fällen die verantwortlichen Stellen pädagogische und erzieherische Maßnahmen treffen, sobald die Polizei einen Schulschwänzer zum Unterricht zurückgebracht hat. Wichtig ist darüber hinaus das Zusammenwirken der betroffenen Behörden und Institutionen. Auch insoweit ist zwischenzeitlich in weiten Teilen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Polizei erreicht. Die über 1.900 Ersuchen der Schulbehörden bestätigen dies.
Gespräche mit Schülern verliefen im Regelfall positiv
Gespräche mit Schülern bewirkten in zahlreichen Fällen die anschließende dauerhafte Teilnahme am Schulunterricht. In der Regel zeigten sich die Sorgeberechtigten verständnisvoll und kooperationsbereit: Sie begrüßten, dass die Polizei minderjährige Schulschwänzer zum Schulunterricht zurückgebracht hat. In einigen Fällen haben die Erziehungsberechtigten das säumige Verhalten ihres Kindes erstmals bemerkt. Zum Teil stellte sich aber auch heraus, dass sie mit ihrer Erziehungsaufgabe überfordert waren oder an der Situation ihres Kindes desinteressiert sind. In Einzelfällen war sogar eine uneinsichtige, gleichgültige oder ablehnende Haltung festzustellen. "Auch derartige Reaktionen und Hintergründe sind für die weitere Vorgehensweise der Polizei bei erstmaligem oder erneutem polizeilich relevanten Auftreten des Kindes oder des Jugendlichen von Interesse", so Beckstein. Die Information über diese familiären Umstände ermöglicht es den Jugendschutzbehörden, Schwerpunkte zu setzen. Obwohl die verhaltenspräventiven Maßnahmen, wie beispielsweise das polizeiliche Gespräch mit Minderjährigen und deren Eltern, die Polizeiressourcen personell und zeitlich erheblich belasten, wird die Schulschwänzerinitiative als effektives Instrument fortgeführt.
Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Innenministeriums Nr. 312/07 vom 14.09.2007