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Tabuthema vor dem Bundesgerichtshof
BGH bestätigt Urteil wegen versuchter Anstiftung zum Ehrenmord
05.11.07: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil gegen einen 47-jährigen Türken wegen versuchter Anstiftung zum «Ehrenmord» bestätigt. Somit ist nach der am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Entscheidung das Urteil des Landgerichts im hessischen Limburg rechtskräftig. Es hatte den Angeklagten im April 2007 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Damit blieb die Revision des Angeklagten erfolglos. (2 StR 421/07)
21-Jährige weigerte sich nach «Imam-Ehe» auch die standesamtliche Ehe einzugehen
Der aus Anatolien stammende Angeklagte hatte nach Gerichtsangaben seine 21-jährige Tochter im Sommer 2006 in die Türkei geschickt, um sie dort mit einem seiner Neffen, den sie nicht kannte, zu verheiraten. Zwar schloss die junge Frau mit diesem eine sogenannte «Imam-Ehe», weigerte sich jedoch, auch die standesamtliche Ehe mit diesem Mann einzugehen. Sie löste die geschlossene «Imam-Ehe» mit Zustimmung des Verlobten.
«Schwere Verletzung der Familienehre»
Der Angeklagte habe dies als eine «schwere Verletzung der Familienehre» angesehen und seiner Tochter mit dem Tod gedroht, falls die Hochzeit nicht stattfinde. Danach sei die Tochter in die Türkei geflohen, um dort bei der Familie eines anderen Cousins Zuflucht zu suchen, in den sie sich verliebt hatte. Der Angeklagte wollte den Angaben zufolge seinen minderjährigen Sohn Ruhi überreden, die Tochter zu töten. Dieser offenbarte sich jedoch seinem Lehrer, der die Polizei verständigte.
Quelle: jesus.de-Newsletter vom 05.11.2007 / epd
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