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Imam darf vorläufig bleiben
Oberverwaltungsgericht stoppt Ausweisung von muslimischem Prediger
16.05.: Ein von Abschiebung bedrohter muslimischer Prediger darf nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster weiter in Deutschland bleiben. Anhand der vorgelegten Akten ließen sich weder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung noch Volksverhetzung durch Hasspredigten nachweisen, erklärte das Gericht am Dienstag in Münster. Damit werde die vom Kreis Minden-Lübbecke geplante Ausweisung ausgesetzt (Az. 18 B 2067/06). Dies meldet die Nachrichtenagentur epd.
Strafverfahren waren eingestellt worden
Der Landkreis hatte die Ausweisung mit einer schwer wiegenden Gefährdung der öffentlichen Sicherheit begründet. Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts ist die Ausweisung nicht rechtmäßig. Die Ermittlungs- und Strafverfahren gegen den Prediger seien eingestellt worden, erläuterte das Gericht. Die zwischenzeitliche Aberkennung seines Asylstatus sei durch eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung wieder rückgängig gemacht worden. Das müsse in einem Verfahren weiter aufgeklärt werden.
Seit 2001 liefen Ermittlungen wegen Hasspredigten gegen den Ägypter
Der Ägypter, der seit 1996 in Deutschland lebt, war in Münster und Minden als Imam tätig. 1999 wurde er als Asylberechtigter anerkannt. Ein 2001 eröffnetes Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf Mitgliedschaft einer terroristischen Vereinigung wurde eingestellt, ebenso ein Strafverfahren von 2006 wegen mutmaßlicher Hasspredigten. Die Asylanerkennung wurde 2006 widerrufen, was das Verwaltungsgericht Minden jedoch wieder aufhob. Darauf ordnete der Landkreis die Ausweisung an. Das Oberverwaltungsgericht Münster gab jetzt einem Antrag des Mannes auf aufschiebende Wirkung statt.
Quelle: jesus.de-Newsletter vom 16.05. / epd
Autor: Uwe Schütz, 16.05.2007
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