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Geblöfft und verloren

Oberlandesgericht verurteilte Media Markt auf Unterlassung

Das Oberlandesgericht (OLG) in Hamm verpasste dem Ruf des Media Marktes ("Ich bin doch nicht blöd") als vermeintlichen Preisbrecher einen empfindlichen Dämpfer, meldet focus.de.

Der vermeintliche Rabatt irreführend und wettbewerbswidrig

Der Media Markt in Essen hatte in großzügigen Werbeanzeigen mit dem „besten Preis der Stadt“ eine Digitalkamera zum angeblichen Schnäppchenpreis von 279 Euro angepriesen. Um das Angebot noch günstiger erscheinen zu lassen, lieferten sie den angeblichen Ursprungspreis von 349 Euro – natürlich durchgestrichenen – gleich mit. Die Kamera kostete aber bereits vor der Werbeaktion in Media Märkten auch nur 289, teilweise sogar nur 269 Euro.

Für den Wettbewerbs-Senat des Hammer OLG war der Fall klar: Der Ursprungspreis sei unrealistisch, gar ein „Mondpreis“ gewesen, der zu keiner Zeit ernsthaft in den Preislisten des Anbieters stand. Nach Auffassung des 4. Zivilsenats war der vermeintliche Rabatt irreführend und wettbewerbswidrig. (Aktenzeichen: 4 U 132/05).

Oberlandesgericht gab dem Fürther Unternehmen Ringfoto GmbH recht

Erwirkt hatte die einstweilige Unterlassungsverfügung das Fürther Unternehmen Ringfoto GmbH, das unter anderem auch Marken-Kameras vertreibt.

Trotzdem der Urteils wirbt der Elektronik-Discounter unter media-markt.de weiterhin schrill für seine Produkte zu billigen Preisen mit Sprüchen wie „Bloß nix verpassen!“ - „Unsere Knallerangebote immer aktuell und ganz frisch in die Mailbox.“ Aber wir sind ja nicht blöd.

Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung hatte bereits im Januar die Probe aufs Exempel gemacht und die Preise vom Media-Markt und Saturn - beides Metro-Töchter - mit anderen Läden verglichen und festgestellt "Billigmärkte oft teurer".

Autor: Uwe Schütz

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Billig-Märkte oft teurer