Ist der "Bundestrojaner" ein Windei?
Experten schätzen, dass die geplante Online-Durchsuchung
keine Beweise bringt
24.11.2008:
Der Bundestag hat das BKA-Gesetz verabschiedet, doch mehrere Bundesländer
verweigern die Zustimmung. Aus gutem Grund: Die geplanten Regelungen
zur Online-Durchsuchung mit dem sogenannten Bundestrojaner höhlen
nicht nur den Datenschutz aus, indem sie das heimliche Eindringen
des BKA in private Computer legalisieren. Experten sind zudem überzeugt,
dass der Bundestrojaner keine vor Gericht verwertbaren Beweise gegen
Terroristen liefern kann, so das Computermagazin c't in der aktuellen
Ausgabe 25/08.
Das größte
Problem des Bundestrojaners ist ein technisches: Zwar kann er problemlos
herausbekommen, welche Informationen auf einem Computer abgespeichert
sind, und er kann sogar verschlüsselte Dateien lesen. Aber
die Ermittler können per Software niemals sicher ermitteln,
ob es wirklich der von ihnen Verdächtigte war, der sie dort
abgespeichert hat. Sie können nicht nachweisen, wer an der
Tastatur saß. Außerdem: Wenn das BKA völlig unbemerkt
in den Rechner einbrechen konnte, dann können die gefundenen
Daten auch manipuliert worden sein. Zum Beispiel von jemandem, der
den Verdacht auf eine unschuldige Person lenken will. Daher sind
solche Beweise vor Gericht wenig belastbar.
Um dieses Problem zu
lösen, müssten die Ermittler den Verdächtigen bei
der Eingabe beobachten, zum Beispiel durchs Fenster oder durch das
Auffangen und Analysieren der elektromagnetischen Strahlung, die
von jedem Computer ausgehen. Doch auch solche herkömmlichen
Überwachungsmethoden verletzen laut Bundesverfassungsgericht
das neu formulierte Grundrecht auf "Integrität informationstechnischer
Systeme". Gemeint ist damit, dass jeder Bürger sich darauf
verlassen können muss, dass die Daten, die er seinem Handy,
Organizer, MP3-Spieler oder Computer anvertraut, auch vertraulich
bleiben.
Das Bundesverfassungsgericht
hat deutlich hervorgehoben, dass der Staat die zentrale Verantwortung
hat, die Integrität informationstechnischer Systeme nicht nur
zu achten, sondern aktiv zu gewährleisten. Die Einführung
einer Online-Durchsuchung wirkt genau entgegengesetzt.
Quelle: Presseinfo
Heise-Verlag vom 24.11.2008
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