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Kuba beschneidet Glaubens- und Gewissensfreiheit

Haftanstalt verbietet Gefängnisinsassen, gemeinsam zu beten

Das Wachpersonal in der Haftanstalt Combinado del Este in der Hauptstadt Havanna verbietet Andachten. Die meldet kath.de unter Berufung auf die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGCM vom 08.03.2006). Der kubanische politische Gefangene Agusto Guerra darf nicht zusammen mit anderen Gefangenen beten.

Auch weiteren 14 Gefangenen wurde entgegen früherer Praxis das gemeinsame Gebet untersagt. In einer Anfang März aus dem Gefängnis geschmuggelten Notiz berichtet Augusto Guerra, dass Aufseher eine für mehr als 15 Personen gedachte Andacht kurzfristig verboten haben. Guerra verbüßt im berüchtigten Gefängnis Combinado del Este eine zweijährige Haftstrafe wegen „öffentlicher Regierungskritik“.

IGCM: Staatchef Castro bekämpft Meinungs- und Glaubensfreiheit

Die IGFM berichtet weiter über neue Unterdrückungsmaßnahmen gegen die protestantische Hauskirchenbewegung in Kuba. So wurde am 20. Februar 2006 der evangelikale Kirchenleiter Carlos Lamelas in seinem Haus in Havanna festgenommen. Dem dynamischen Kirchenmann wird die angebliche Unterstützung illegaler Auswanderung aus Kuba vorgeworfen, so die IGFM.

Lamela verweigerte im letzten Jahr ein Treuegelöbnis gegenüber dem Castro-Regime und die staatliche Kontrolle von Kirchenaktivität. Die Menschenrechtsgesellschaft erläutert: „Im September 2005 wurde die Direktive 43 in Kraft gesetzt, nach der sich alle in Kuba tätigen Hauskirchen behördlicher Registrierung und eingehender Überprüfung unterziehen müssen.

Trotz Gegenwind wächst die Zahl der Hauskirchen auf Kuba

Trotz staatlicher Drangsalierung bilden sich in jüngster Zeit immer neue Hauskirchen. Schätzungen zur Folge sind in Kuba zur Zeit 10.000 bis 15.000 Hauskirchen mit jeweils 30 bis 200 Mitgliedern in Kuba aktiv. Nicht selten unterstützen deren Mitglieder die kubanische Demokratiebewegung.“

Quelle: kath.de

Autor: Uwe Schütz, 10.03.2006

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