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Kirchenaustritt rechtfertigt Kündigung

Urteil: Kirchenaustritt rechtfertigt Entlassung aus Dienst im katholischen Pflegeheim

21.08.08: Ein kirchliches Pflegeheim darf eine Mitarbeiterin entlassen, wenn sie aus der Kirche austritt. Das rheinland-pfälzische Landesarbeitsgericht wies die Berufung einer Altenpflegerin aus der Pfalz gegen ihre Kündigung zurück, sagte ein Gerichtssprecher dem epd am Donnerstag. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. (AZ: 7 Sa 250/08)

Die Klägerin arbeitete seit Ende 2001 als Pflegekraft in einer Einrichtung des Caritas-Verbandes. Im September 2007 trat sie aus der Kirche aus, worauf ihr das Pflegeheim kündigte. In ihrer Klage hatte sich die Mutter dreier Kinder auf das Grundrecht der Religionsfreiheit berufen und geltend gemacht, dass sie keine pastorale oder leitende Tätigkeit ausgeführt habe. Auch habe sie die Kirche nicht aktiv bekämpft.

Kirchenaustritt wiegt schwerer als Religionsfreiheit

Die Mainzer Richter bestätigten indes das Urteil das Arbeitsgerichts Kaiserslautern. Demnach wiegt das kirchliche Selbstbestimmungsrecht in dem vorliegenden Fall schwerer als das Recht auf freie Religionsausübung. «Der Kirchenaustritt gehört nach Kirchenrecht zu den schwersten Vergehen gegen den Glauben und die Einheit der Kirche», heißt es in dem Urteil. Die Kirche habe das Recht, von ihren Mitarbeitern ein loyales Verhalten zu fordern. Der Austritt sei somit als schwerwiegende Pflichtverletzung zu werten.

Quelle: jesus.de-Newsletter vom 21.08.2008 / epd