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Hintergrund-Infos

Frank Förster: Der Strafprozess und die Medien


Der Strafprozess gegen Frank Förster in Malaysia

Polizei versucht Frank Förster vor der Presse abzuschirmenNach drei Jahren unter erbärmlichen Bedingungen in Untersuchungshaft beginnt am 01.12.1986 vor dem "High COurt of Penang", Malaysia, der Strafprozess gegen Frank Förster. Der Richter kommt nach 13 Verhandlungstagen zu der Überzeugung, dass Frank Förster zu Unrecht als Drogenhändler nach Paragraph 39B des malayischen Betäubungsmittelgesetzes angeklagt wurde und ordnet am 22.01.1987 dessen sofortige Freilassung an.

Die Medien

Der Strafprozess von Frank Förster ist leider auch eine unrühmliche Mediengeschichte. Alle Mäßigungsappelle - auch des Auswärtigen Amtes und der Deutschen Botschaft - an die Medien halfen nichts. "Es war der Presse egal, was mit Frank Förster und dessen Angehörigen passierte", kommentierte die ARD nach dem Freispruch.

Im Vorwort des Buches "Angst ist schlimmer als der Tod" von Frank Förster heißt es:

"Über den Fall Frank Förster wurde im Juli und Dezember 1986 und im Januar 1987 sehr viel berichtet. Fast täglich informierten die Medien über die Geschehnisse in Malaysia. Es entstanden sogar Serien mit Schlagzeilen wie "Hängen sollst du unter Palmen" oder "Im Schatten des Galgens" (Seite 7)

Bereits 5 Monate vor der Hauptverhandlung eröffnete Bild die "Berichterstattung" über den Fall Frank Förster mit der Überschrift: "Dieser Deutsche wird gehängt" und stellte Malaysias Henker und seinen "rollenden Galgen" seinen Lesern vor.

Die ganze Regenbogenpresse füllte ihr Sommerloch 1986 mit malayischen Gruselgeschichten, Jugendfotos von Frank Förster und Titeln wie "Im Schatten des Galgens", "Der Henker muss noch warten", "Der Henker zeigt immer ein Lächeln".

Verzweifelt schrieb Frank Förster aus seiner Zelle an seine Heimatzeitung:

"Warum machen Jouralisten solche Sachen ? ... Manchmal glaube ich, diese Leute wollen wirklich, dass ich hingerichtet werde, damit sie ihre Henker- und Galgenstories groß herausbringen können." (Buch S.152)

Wieso konnten die Medien den Prozess gefährden ?

Im Nachwort des Buches "Angst ist schlimmer als der Tod" kommt der Strafverteidiger von Frank Förster zu Wort:

"Am meisten fürchteten mein indischer Kollege Rajasingam und dich die vorverurteilende Berichterstattung, insbesondere irreführende und falsche Behauptungen zum Tatgeschehen und zu Tatumständen vor und während des Prozesses. Wir hatten Informationen, dass den malaysischen Behörden regelmäßig Presseberichte deutscher Publikationen in englischer Übersetzung zum Falle Förster zugingen. Die Folgen einer präjudizierenden Berichterstattung in einem Sensationsprozess beschreibt der erfahrene Strafverteidiger Prof. Hans Dahs so:

'Die Boulevardpresse ist für die Rechtsfindung eine große Gefahr. Dabei werden die Beteiligten rücksichtlos 'zwischengenommen'. Die Sache wird bis zur Unkenntlichkeit entstellt. Der verderbliche Einfluss derartiger unseriöser Publikationen auf das Gericht, insbesondere auf die Laienrichter, aber auch auf Zeugen und sonstige Prozessbeteiligte ist unübersehbar.' "

Die Strafprozessordung in Malaysia orientiert sich am englischen Recht. Es gilt der Grundsatz, dass ein Angeklagter bis zum gesetzlichen Nachweis seiner Schuld als unschuldig gilt. Eine vorverurteilende Stellungnahme außerhalb des Gerichtssaals gilt als schwere Missachtung des Gerichts und wird mit Geld- oder sogar mit Freiheitsstrafe geahndet. Dies soll gewährleisten, dass Richter und andere Prozessbeteiligte sich nur durch das im Gerichtssaal "beeinflusst" werden.

Das Gericht erließ auf Antrag der Verteidigung für die Entlastungszeugen vorsorglich eine sogenannte "Gag-Order", die den Medien die Namensnennung untersagte. Trotzdem wurden in Deutschland deren Namen abgedruckt mit der Folge, dass Zeugen mit Geld bedrängt wurden, Vorabinformationen herauszugeben, obwohl diesen Journalisten klar sein musste, dass damit das Gewicht der Aussagen im Verfahren zunichte gemacht wurde.

Wenn die Sensationsmeldungen nicht reichten, wurden Zeugen in den Medien als heroinabhängig präsentiert.

In einem Zeitungsinterview sagt Frank Försters Anwalt und Parlamentsabgeordneter Malaysias: "Die Schwierigkeiten seitens der Presse nehmen derart überhand, dass ich in Zukunft drogenverdächtige Europäer nicht mehr verteidigen kann. Am schlimmsten waren die Deutschen, gleich gefolgt von den Australiern. Mit einer solchen Presse würden meine Mandanten noch vor dem Urteilsspruch getötet."

Quelle: "Angst ist schlimmer als der Tod", Frank Förster, Matthias-Grünewald-Verlag, Mainz, 1987 (Seitenzahlen wurden dieser Ausgabe entnommen)

mehr bei uns:
Kalenderblatt über den Fall Frank Förster
Frank Försters Entwicklung im Knast