Hintergrund-Infos Frank Förster: Der Strafprozess und die Medien |
Der Strafprozess gegen Frank Förster in MalaysiaNach drei Jahren unter erbärmlichen Bedingungen in Untersuchungshaft beginnt am 01.12.1986 vor dem "High COurt of Penang", Malaysia, der Strafprozess gegen Frank Förster. Der Richter kommt nach 13 Verhandlungstagen zu der Überzeugung, dass Frank Förster zu Unrecht als Drogenhändler nach Paragraph 39B des malayischen Betäubungsmittelgesetzes angeklagt wurde und ordnet am 22.01.1987 dessen sofortige Freilassung an. Die MedienDer Strafprozess von Frank Förster ist leider auch eine unrühmliche Mediengeschichte. Alle Mäßigungsappelle - auch des Auswärtigen Amtes und der Deutschen Botschaft - an die Medien halfen nichts. "Es war der Presse egal, was mit Frank Förster und dessen Angehörigen passierte", kommentierte die ARD nach dem Freispruch. Im Vorwort des Buches "Angst ist schlimmer als der Tod" von Frank Förster heißt es:
Bereits 5 Monate vor der Hauptverhandlung eröffnete Bild die "Berichterstattung" über den Fall Frank Förster mit der Überschrift: "Dieser Deutsche wird gehängt" und stellte Malaysias Henker und seinen "rollenden Galgen" seinen Lesern vor. Die ganze Regenbogenpresse füllte ihr Sommerloch 1986 mit malayischen Gruselgeschichten, Jugendfotos von Frank Förster und Titeln wie "Im Schatten des Galgens", "Der Henker muss noch warten", "Der Henker zeigt immer ein Lächeln". Verzweifelt schrieb Frank Förster aus seiner Zelle an seine Heimatzeitung:
Wieso konnten die Medien den Prozess gefährden ?Im Nachwort des Buches "Angst ist schlimmer als der Tod" kommt der Strafverteidiger von Frank Förster zu Wort:
Die Strafprozessordung in Malaysia orientiert sich am englischen Recht. Es gilt der Grundsatz, dass ein Angeklagter bis zum gesetzlichen Nachweis seiner Schuld als unschuldig gilt. Eine vorverurteilende Stellungnahme außerhalb des Gerichtssaals gilt als schwere Missachtung des Gerichts und wird mit Geld- oder sogar mit Freiheitsstrafe geahndet. Dies soll gewährleisten, dass Richter und andere Prozessbeteiligte sich nur durch das im Gerichtssaal "beeinflusst" werden. Das Gericht erließ auf Antrag der Verteidigung für die Entlastungszeugen vorsorglich eine sogenannte "Gag-Order", die den Medien die Namensnennung untersagte. Trotzdem wurden in Deutschland deren Namen abgedruckt mit der Folge, dass Zeugen mit Geld bedrängt wurden, Vorabinformationen herauszugeben, obwohl diesen Journalisten klar sein musste, dass damit das Gewicht der Aussagen im Verfahren zunichte gemacht wurde. Wenn die Sensationsmeldungen nicht reichten, wurden Zeugen in den Medien als heroinabhängig präsentiert. In einem Zeitungsinterview sagt Frank Försters Anwalt und Parlamentsabgeordneter Malaysias: "Die Schwierigkeiten seitens der Presse nehmen derart überhand, dass ich in Zukunft drogenverdächtige Europäer nicht mehr verteidigen kann. Am schlimmsten waren die Deutschen, gleich gefolgt von den Australiern. Mit einer solchen Presse würden meine Mandanten noch vor dem Urteilsspruch getötet." Quelle: "Angst ist schlimmer als der Tod", Frank Förster, Matthias-Grünewald-Verlag, Mainz, 1987 (Seitenzahlen wurden dieser Ausgabe entnommen) mehr
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