Was sagt das Grundgesetz über den Sonntag?
Sonntage sind für Arbeitsruhe und seelische Erhebung gesetzlich
geschützt (Artikel 139 WV)
In Artikel 139 der deutschen
Verfassung vom 01.08.1919 (Weimarer Verfassung) heißt es:
Der Sonntag
und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der
Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.
Dieser Artikel ist gemäß
Artikel 140 des Grundgesetzes Bestandteil des Grundgesetzes: "Die
Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen
Verfassung vom 1. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes."
(Artikel 140 GG)
Artikel 4 /GG garantiert die ungestörte Religionsausübung
(1) Die
Freiheit des Glaubens,des Gewissens und die Freiheit des religiosen
und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestorte Religionsausubung wird gewahrleistet.
|