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Hintergrund-Infos

Reichskonkordat

Vatikan schließt Staatsvertrag mit Hitler-Deutschland, 20.07.1933

Hitler schließt einen Vertrag über das Verhältnis von Staat und Katholischer Kirche

Reichskonkordat von 1933
Der Vertrag zwischen dem Vatikan und dem Deutschen Reich von 1933, veröffentlicht im Reichsgesetzblatt am 18.09.1933;
Bild: RGBl. 1933 II, S. 679

Am 20. Juli 1933 schloss der Vatikan mit dem nationalsozialistischen Deutschland das sogenannte Reichskonkordat. Es war ein großer Propagandaerfolg für Hitler in seinem ersten Jahr als Kanzler: Er hatte mit diesem Übereinkommen eine neue Grundlage für das Verhältnis von Staat und Kirche geschaffen - ein Ziel, das während der Weimarer Republik mehrmals gescheitert war.

Im Reichskonkordat machte Hitlers Unterhändler Franz von Papen, der deutsche Vizekanzler, dem Kardinalstaatssekretär Eugenio Pacelli (später Pius XII (1939-1958)) große Zugeständnisse. Die katholische Kirche erhielt die Zusicherung, weiterhin öffentlich ihr Bekenntnis ausüben zu dürfen und die theologischen Hochschulen und katholischen Religionsunterricht an Schulen beizubehalten.

Pacelli versicherte seinerseits, für katholische Geistliche ein Verbot der Mitgliedschaft in politischen Parteien durchzusetzen.

Hitler wollte durch diese weitreichenden Zugeständnisse vor allem gegenüber dem In- und Ausland seine Politik der Gleichschaltung verschleiern. Er hielt es - wohl berechtigterweise - nicht für nötig, auch mit der evangelischen Kirche Vereinbarungen zu treffen, da er sich deren Loyalität und "Deutschtums" fast sicher sein konnte.

Drama "Der Stellvertreter" wirft Papst vor, zum Holocaust geschwiegen zu haben

Der StellvertreterAuch wenn schon bald nach der Unterzeichnung des Reichskonkordats Streit über die Nichteinhaltung seitens der Nazis ausbrach, veränderte die 1937 verfasste Enzyklika "Mit brennender Sorge" von Papst Pius XI nichts.

Sein Nachfolger Pius XII, dessen Rolle in Rolf Hochhuths Drama "Der Stellvertreter" problematisiert wurde, arrangierte sich mit Hitler und verschwieg die Verfolgung der Juden, über die er als ehemaliger Nuntius für Deutschland informiert war.

Das Bundesverfassungsgericht sprach sich 1957 für die Beibehaltung des Reichskonkordats als Grundlage für das deutsche Verhältnis zur katholischen Kirche aus.

Heike Gerhold

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