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Hintergrund-Infos

Bundesverfassungsgericht

Bundesverfassungsgericht

Geschichte

Seit 1951 wacht in Karlsruhe das Bundesverfassungsgericht (BVG) für die Bundesrepublik Deutschland über die Einhaltung des Grundgesetzes. Am 28.09.1951, zwei Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes, nahm das BVG seine Arbeit auf. Es sollte vor allem als politisch unabhängige Institution die junge Demokratie der Bundesrepublik vor Machtmissbrauch schützen.

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
Gebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe
Foto: Tobias Helfrich, wikipedia.de, GNU-Lizenz für freie Dokumentation

Bedeutung: Das höchste Gericht

Das BVG ist das höchste deutsche Gericht. Zu den wichtigsten Aufgaben gehört die Prüfung, ob vom Bundestag beschlossene Gesetze dem Grundgesetz entsprechen.

Seine Urteile sind unanfechtbar. Sie verpflichten alle, auch Bundesregierung und Bundespräsidenten, zu ihrer Einhaltung. Sie müssen aufgrund des Grundgesetzes gefällt werden. Fragen der politischen "Zweckmäßigkeit" dürfen dabei keine Rolle spielen.

Zu den wichtigsten Verfahren des BVG gehören die genannte Normenkontrollverfahren, in denen geprüft wird, ob Gesetze verfassungskonform sind. Aber nicht zu letzt hat jeder Bürger das Recht, eine Verfassungsbeschwerde einzulegen, wenn er sich vom Staat in seinen Grundrechten verletzt fühlt. Zuvor müssen jedoch die vorgeschalteten Instanzen durchlaufen sein. Statistisch gesehen bekommt jeder BVG-Richter täglich über 30 Verfassungsbeschwerden auf den Tisch.

Die Verfassungsrichter werden je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat für 12 Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist ausgeschlossen.

 

Spektakuläre Urteile

1956 :

Verbot der KPD

1975 :

Verbot der Fristenregelung zur Reform des §218 StGB

1977 :
BVG weist Antrag des Sohnes des von RAF-Terroristen entführten Arbeitgeber Hanns-Martin Schleyer ab, inhaftierte Terroristen im Austausch freizulassen.
1993 :
Abtreibung ist rechtswidrig: "Der Lebensschutz der Leibesfrucht genießt grundsätzlich für die gesamte Dauer der Schwangerschaft Vorrang vor dem Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren und darf nicht für eine bestimmte Frist infrage gestellt werden.
1995 :
"Kruzifix-Urteil": Kreuze in den Unterrichtsräumen einer staatlichen Schule verletzen Religions- und Glaubensfreiheit (Artikel 4 GG)
2002 :
Homo-Ehe ist mit dem Grundgesetz vereinbar
2006 :
Homeschooling-Urteil - Religiöse Gründe entbinden nicht von der Schulpflicht
2009 :
BVG kippt Berliner Ladenöffnungsgesetz mit Ladenöffnung an vier Adventssonntagen

Welche Themen erwartet die Präsidentin, Jutta Limbach, in den nächsten Jahren?

"Das Problemspektrum wird sich mit dem ‚Fortschritt' von Wissenschaft und Technik sicherlich erweitern und verändern. Man denke nur an die moderne Biotechnologie, die seit der Entschlüsselung der menschlichen Gene und den damit einhergehenden Fortschritten der Gentechnik zu tiefgreifenden Auseinandersetzungen mit ethischen Fragen führt."

Bundesverfassungsgericht im Web : www.bundesverfassungsgericht.de

21.09.2001


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