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Das Kreuz mit dem KreuzVor 15 Jahren: "Kruzifix-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts10.08.1995: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verkündet, das Anbringen von Kreuzen in den Unterrichtsräumen einer staatlichen Schule verletze die in Artikel 4 des Grundgesetzes gewährte Religions- und Glaubensfreiheit. (Die Richter erklärten insbesondere, dass die staatliche Anordnung von Kreuzen in der Bayerischen Volksschulordnung (von 1983) verfassungswidrig sei.) Die Beschwerdeführer hatten geltend gemacht, dass mit dem Kreuz gegen ihre Weltanschauung und ihre Erziehungsvorstellungen auf ihre Kinder eingewirkt werde. Das mit knapper Mehrheit (5:3) zustande gekommene sogenannte "Kruzifix-Urteil" löst Großdemonstrationen und sehr emotional geführte Debatten aus. Bis heute ist es jedoch weitgehend ohne praktische Folgen geblieben. (Das geänderte bayerische Schulgesetz schreibt weiterhin Kreuze vor und enthält jetzt lediglich bei Einspruch von Eltern eine Konfliktregelung.) * * * Ich bin zwar für eine striktere Trennung von Kirchen und Staat, aber mit dem Gedanken, dass ein Kreuz an der Wand gegen die Religionsfreiheit verstoßen soll, komme ich nicht klar: Religionsfreiheit ist ein Menschenrecht und bedeutet ja nicht, frei von Religion, sondern dass jeder seine Religion frei wählen, wechseln und dafür werben darf. Sehr bemerkenswert finde ich, dass in der Urteilsbegründung davor gewarnt wird, das Kreuz zum "abendländischen Kulturgut" herabzuwürdigen: Es sei doch das "spezifische Glaubenssymbol des Christentums" und versinnbildliche die Erlösung des Menschen durch den Opfertod Jesu. Ja, das Kreuz ist die Mitte des Christentums, aber diese Mitte ist immer wieder in Gefahr. Einig ist man sich darüber, dass der Mensch der göttlichen Vergebung bedarf. Aber gerade in den protestantischen Lagern ist das "Wort vom Kreuz" immer seltener das Thema, oder es wird hinterfragt, ob Gott Blutopfer nötig hat, um uns vergeben zu können. Dabei ist die Antwort darauf eigentlich nicht schwer: Nicht Gott hat
es nötig, dass sich ein Mensch opfert, Uwe Schütz |
Schlussbemerkung: Dass es der Mensch ist, der Sündeböcke braucht, sieht man auch gerade an der Rücktrittsforderungen angesichts der Love-Parade-Katastrophe in Duisburg
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2010
: Kruzifixe
in Klassenräumen erneut vor Europäischem Gerichtshof 2010 : Muslimische Ministerin: Keine christliche Symbole an staatlichen Schulen 2008 : Verwaltungsgericht: Lehrer muss weiterhin unter Kruzifix unterrichten 2008 : Grüne: Alle religiösen Symbole aus Klassenzimmern verbannen 2005 : Kopftuchverbot verstößt nicht gegen Grundrecht |
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