Bedeutung
Als "Kruzifix"
bezeichnet man die künstlerische Darstellung des gekreuzigten
Jesus. Im Unterschied zum einfachen christlichen Kreuz trägt
das Kruzifix den Leib des Gekreuzigten (Korpus), in der Regel als
plastische Darstellung. Es ist Sinnbild für das Opfer Christi,
das dieser nach christlichem Glauben zur Erlösung der Menschheit
gebracht hat.
Ursprünglich standen
der Kreuzesverehrung zwei Faktoren entgegen: Die Auferstehung Jesu
Christi wurde als der alleinige Mittelpunkt des Heilsgeschehens
angesehen und die Hinrichtungsart der Kreuzigung Christi galt als
nicht besonders hervorhebenswert, da viele Hunderttausende so hingerichtet
wurden, bzw. als so schändlich, dass eine Verehrung des Bildnisses
dieses Geschehens nicht denkbar war.
Verwendung
Kruzifixe gibt es vor
allem in katholischen, orthodoxen, anglikanischen und lutherischen
Kirchen. In den Reformierten Kirchen findet man in der Kirche weder
Kruzifixe noch Kreuze noch bildliche Darstellungen. In evangelischen
Freikirchen wird
auf die Anbringung von Kruzifixen verzichtet.
Kruzifixe werden auch
oft als Schmuck getragen, beispielsweise als Anhänger von Halsketten.
In katholischen Familien
ist es vielerorts üblich, Kruzifixe in den Räumen oder
an hervorragender Stelle der Wohnung anzubringen. An Ostern werden
die Kreuze als Hinweis auf die Auferstehung Jesu mit frischen, an
Palmsonntag gesegneten Zweigen geschmückt.
Kruzifixen im öffentlichen
Raum
Die Frage, ob in einem
Staat im öffentlichen Raum Kruzifixe aufgestellt bzw. angebracht
werden dürfen, ist umstritten. Die Frage spitzt sich im Hinblick
auf Örtlichkeiten zu, die Kruzifix-Gegner bzw. deren Kinder
aufsuchen müssen, also etwa Gerichtssäle oder Räume
in Kindergärten oder Schulen, die nicht kirchliche Einrichtungen
sind.
Befürworter der
Haltung, dass Kruzifixe auf Verlangen an solchen Orten abgenommen
werden müssen, argumentieren mit dem Prinzip der Trennung von
Staat und Kirche und dem religiösen Pluralismus in der Gesellschaft.
Ihr Recht auf Negative Religionsfreiheit gebiete es,
dass sie oder ihre Kinder nicht gegen ihren Willen mit Symbolen
einer Religion, mit der sie nichts zu tun haben wollen, konfrontiert
würden. Entsprechend müssten Kruzifixe an Orten, an denen
sie sich aufhalten, entfernt werden.
Entscheidung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte stellte hierzu am 18. März
2011 in einem Urteil über die Zulässigkeit von Kruzifixen
in Klassenzimmern fest:
Die Entscheidung,
Kruzifixe in Klassenzimmern anzubringen, fällt [
] in
den Beurteilungsspielraum des Staates, zumal es in der Frage der
Präsenz religiöser Symbole in staatlichen Schulen unter
den Mitgliedstaaten des Europarats keine Übereinstimmung
gibt.
Die Organe der europäischen
Staaten entscheiden also entsprechend ihren nationalen Traditionen,
ob sie Kruzifixe in Klassenzimmern vorschreiben, erlauben oder verbieten.
Gegen das Urteil des EGfM können keine Rechtsmittel eingelegt
werden. Es ist bindend für alle 47 Mitgliedstaaten.
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Die
Anbringung eines Kreuzes oder Kruzifixes in den Unterrichtsräumen
einer staatlichen Pflichtschule, die keine Bekenntnisschule ist,
überschreitet nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts
die Grenze religiös-weltanschaulicher Ausrichtung der
Schule, urteilte das Bundesverfassungsgericht am 16. Mai 1995
über eine bayerische Verordnung, die die Anbringung eines Kruzifixes
in allen staatlichen Schulen vorschrieb. Es symbolisiere gemäß
Urteil den wesentlichen Kern der christlichen Glaubensüberzeugung,
die keineswegs von allen Gesellschaftsgliedern geteilt, sondern
von vielen in Ausübung ihres Grundrechts aus Art. 4 Abs. 1
GG abgelehnt werde. Seine Anbringung sei daher mit Art.
4 Abs. 1 GG unvereinbar.
Quelle: wikipedia.de
Autor dieser
Webseite: Uwe Schütz
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