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Hintergrund-Infos

Kruzifix

Kreuz im Klassenzimmer

Bedeutung

Als "Kruzifix" bezeichnet man die künstlerische Darstellung des gekreuzigten Jesus. Im Unterschied zum einfachen christlichen Kreuz trägt das Kruzifix den Leib des Gekreuzigten (Korpus), in der Regel als plastische Darstellung. Es ist Sinnbild für das Opfer Christi, das dieser nach christlichem Glauben zur Erlösung der Menschheit gebracht hat.

Ursprünglich standen der Kreuzesverehrung zwei Faktoren entgegen: Die Auferstehung Jesu Christi wurde als der alleinige Mittelpunkt des Heilsgeschehens angesehen und die Hinrichtungsart der Kreuzigung Christi galt als nicht besonders hervorhebenswert, da viele Hunderttausende so hingerichtet wurden, bzw. als so schändlich, dass eine Verehrung des Bildnisses dieses Geschehens nicht denkbar war.

Verwendung

Kruzifixe gibt es vor allem in katholischen, orthodoxen, anglikanischen und lutherischen Kirchen. In den Reformierten Kirchen findet man in der Kirche weder Kruzifixe noch Kreuze noch bildliche Darstellungen. In evangelischen Freikirchen wird auf die Anbringung von Kruzifixen verzichtet.

Kruzifixe werden auch oft als Schmuck getragen, beispielsweise als Anhänger von Halsketten.

In katholischen Familien ist es vielerorts üblich, Kruzifixe in den Räumen oder an hervorragender Stelle der Wohnung anzubringen. An Ostern werden die Kreuze als Hinweis auf die Auferstehung Jesu mit frischen, an Palmsonntag gesegneten Zweigen geschmückt.

Kruzifixen im öffentlichen Raum

Die Frage, ob in einem Staat im öffentlichen Raum Kruzifixe aufgestellt bzw. angebracht werden dürfen, ist umstritten. Die Frage spitzt sich im Hinblick auf Örtlichkeiten zu, die Kruzifix-Gegner bzw. deren Kinder aufsuchen müssen, also etwa Gerichtssäle oder Räume in Kindergärten oder Schulen, die nicht kirchliche Einrichtungen sind.

Befürworter der Haltung, dass Kruzifixe auf Verlangen an solchen Orten abgenommen werden müssen, argumentieren mit dem Prinzip der Trennung von Staat und Kirche und dem religiösen Pluralismus in der Gesellschaft. Ihr Recht auf „Negative Religionsfreiheit“ gebiete es, dass sie oder ihre Kinder nicht gegen ihren Willen mit Symbolen einer Religion, mit der sie nichts zu tun haben wollen, konfrontiert würden. Entsprechend müssten Kruzifixe an Orten, an denen sie sich aufhalten, entfernt werden.

Entscheidung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte hierzu am 18. März 2011 in einem Urteil über die Zulässigkeit von Kruzifixen in Klassenzimmern fest:

„Die Entscheidung, Kruzifixe in Klassenzimmern anzubringen, fällt […] in den Beurteilungsspielraum des Staates, zumal es in der Frage der Präsenz religiöser Symbole in staatlichen Schulen unter den Mitgliedstaaten des Europarats keine Übereinstimmung gibt.

Die Organe der europäischen Staaten entscheiden also entsprechend ihren nationalen Traditionen, ob sie Kruzifixe in Klassenzimmern vorschreiben, erlauben oder verbieten. Gegen das Urteil des EGfM können keine Rechtsmittel eingelegt werden. Es ist bindend für alle 47 Mitgliedstaaten.

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

10.08.1995: "Kruzifix-Urteil" des BundesverfassungsgerichtsDie Anbringung eines Kreuzes oder Kruzifixes in den Unterrichtsräumen einer staatlichen Pflichtschule, die keine Bekenntnisschule ist, überschreitet nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts „die Grenze religiös-weltanschaulicher Ausrichtung der Schule“, urteilte das Bundesverfassungsgericht am 16. Mai 1995 über eine bayerische Verordnung, die die Anbringung eines Kruzifixes in allen staatlichen Schulen vorschrieb. Es symbolisiere gemäß Urteil „den wesentlichen Kern der christlichen Glaubensüberzeugung, die keineswegs von allen Gesellschaftsgliedern geteilt, sondern von vielen in Ausübung ihres Grundrechts aus Art. 4 Abs. 1 GG abgelehnt“ werde. Seine Anbringung sei „daher mit Art. 4 Abs. 1 GG unvereinbar.“

Quelle: wikipedia.de

Autor dieser Webseite: Uwe Schütz

 

 

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