Was steht über
Religionsfreiheit in den Menschenrechten?
§18 der Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte
Jeder hat das Recht
auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt
die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln,
sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein
oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch
Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.
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