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Europäische Werte?

Streit über Kruzifixe in Klassenräumen erneut vor Europäischem Gerichtshof

30.06.2010: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am heutigen Mittwoch in Straßburg erneut darüber verhandelt, ob Kruzifixe in Klassenräumen staatlicher Schulen gegen die Menschenrechte verstoßen. Ein abschließendes Urteil wird in einigen Monaten erwartet.

Klägerin ist Soile Lautsi, eine gebürtige Finnin und Mutter zweier Söhne, die im italienischen Abano Terme eine staatliche Schule besuchten, in deren Klassenzimmern ein Kruzifix aufgehängt war. Damit sei deren Religionsfreiheit sowie ihr Erziehungsrecht verletzt worden, so die Atheistin. Da der Staat zur Neutralität verpflichtet sei, müsse das christliche Symbol entfernt werden.

Italiens Gerichte hatten auf Verbleib der Kruzifixe in Klassenräumen entschieden

Die italienischen Gerichte hatten in dem Rechtsstreit allerdings für den Verbleib der Kruzifixe in Klassenräumen entschieden. Das Kruzifix repräsentiere die italienische Identität. Es stehe für Gleichheit, Freiheit und Toleranz und sei auch als Symbol für die Trennung von Staat und Religion anzusehen.

Kleine Kammer hatte im November 2009 für Klägerin entschieden

Die Kleine Kammer des Menschenrechtsgerichtshofes urteilte am 3. November 2009 zugunsten von Lautsi und sprach der Mutter eine Entschädigung in Höhe von 5.000 Euro zu. Die angebrachten Kruzifixe in Klassenräumen verstießen gegen das Recht auf Erziehung durch die Eltern und gegen die Religionsfreiheit. Gerade andersgläubige Schüler würden mit dem Kreuz in ihrer Religionsfreiheit eingeschränkt und könnten «verstört» werden. Auf Antrag der italienischen Regierung wurde der Fall im März an die Große Kammer zur erneuten Überprüfung verwiesen.

In der Verhandlung vor den Straßburger Richtern betonte der Anwalt Lautsis, dass staatliche Schulen dem Prinzip des Säkularismus, der Trennung von Staat und Religion, verpflichtet seien. Niemand habe etwas gegen Kreuze in katholischen Schulen. In staatlichen Einrichtungen müssten diese aus Neutralitätsgründen aber entfernt werden.

Italien: Kreuze zwingen niemanden, gegen seine Überzeugung zu handeln

Der Vertreter der italienischen Regierung bestritt, dass Andersgläubige mit den angebrachten Kruzifixen in Klassenzimmern in ihrer Religionsfreiheit verletzt würden. Niemand werde gezwungen, gegen seine Überzeugung zu handeln, nur weil ein Kreuz an der Wand hängt. Italien sei ein neutraler Staat mit christlicher Tradition. Dies drücke sich in dem Kreuz im Klassenzimmer aus. Unterstützt wird die Position Italiens von mehreren überwiegend orthodoxen Staaten wie Bulgarien, Griechenland und Rumänien.

Deutsche Bischöfe: Staat muss sich zu seinen Wurzeln bekennen dürfen

Die katholischen Bischöfe in Deutschland sprechen sich ebenfalls für den Verbleib von Kruzifixen in Klassenzimmern aus. «Der Staat muss sich, wenn er nicht seine Identität verlieren will, zu seinen Wurzeln, Werten und Traditionen bekennen können, freilich ohne jemanden eine Religion aufzuzwingen», sagte der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Robert Zollitsch. Zum Wesen des weltanschaulich neutralen Staates gehöre es auch, die positive Religionsfreiheit der Schüler nicht zu beschneiden, für die das Kreuz das Symbol christlicher Glaubensüberzeugung sei.

Manfred Weber (CSU), stellvertretender Fraktionsvorsitzende der Europäischen Volkspartei (EVP), sprach sich ebenfalls für Kruzifixe in Klassenzimmern aus. «Europa muss sich zu seiner christlichen Identität bekennen dürfen», so Weber. Das Kreuz in den Klassenzimmern sei Ausdruck europäischen Werte wie Humanität und Solidarität.

Quelle: jesus.de-Newsletter vom 30.06.2010 / epd

bearbeitet von Uwe Schütz, AREF

 

 

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über Kruzifix-Urteile:

10.08.1995: Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Kreuze in Klassenzimmern verstoßen gegen Religions- und Glaubensfreiheit - Artikel 4 des Grundgesetzes