Klägerin war in Italien vor allen Gerichten gescheitert
Bereits 2002 hatte die Klägerin die Schule ihrer Kinder in Abano
Terme dazu gefordert, die Kreuze aus den Klassenzimmern entfernen zu lassen.
Nachdem die Verantwortlichen sich geweigert hatten, blieben die Einsprüche
der Frau vor italienischen Gerichten erfolglos. Das Verfassungsgericht
in Rom urteilte im Jahr 2005, dass das Kreuz bleiben dürfe. Daraufhin
klagte die Frau vor dem Europäischen Gerichtshof gegen den Staat
Italien. Die Richter in Straßburg erklärten am Dienstag, die
Kruzifixe seien eindeutig ein religiöses Symbol. Dies könne
für "Kinder, die anderen oder keiner Religion angehören,
verstörend wirken" und "Schüler jeden Alters in ihrer
religiösen Erziehung beeinflussen". Zudem müsse die italienische
Regierung der Klägerin eine Entschädigung von 5.000 Euro für
moralische Schäden zahlen.
Der Vatikan reagiert zurückhaltend auf das Urteil vom Dienstag. Man müsse
die Begründung studieren und einen "Moment der Reflexion"
einlegen, bevor man die Entscheidung kommentiere, wird Vatikansprecher
Federico Lombardi in der Online-Ausgabe der "Welt" zitiert.
Entscheidung erinnert an "Kruzifix-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts
1995
In Deutschland ruft die Entscheidung Erinnerungen an das umstrittene
"Kruzifix-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts 1995 wach. Damals
entschieden die Karlsruher Richter, dass die staatlich angeordnete Anbringung
eines Kreuzes oder Kruzifixes in den Unterrichtsräumen gegen die
Religionsfreiheit verstößt. Mit diesem Urteil wurde das bayerische
Gesetz gekippt, nach dem in dortigen Schulen Kreuze oder Kruzifixe angebracht
werden mussten. Der bayerische Landtag hatte daraufhin ein neues Gesetz
verabschiedet, wonach das Kreuz abgehängt werden muss, wenn ein Erziehungsberechtigter
dem Anbringen des Kreuzes aus Gründen des Glaubens oder der Weltanschauung
widerspricht.
Italienische Regierung will gegen das Urteil Einspruch einlegen
Wie das Internet-Portal "Südtirol Online" meldet, sei
noch fraglich, ob das Urteil tatsächlich umgesetzt wird. Zwar müssten
sich alle Unterzeichnerstaaten der Rechtsprechung des Gerichtshofes unterwerfen,
allerdings könne dieser mangels Exekutivbefugnissen nur einen Ausgleich
in Form von Entschädigungszahlungen gegen den handelnden Staat verhängen.
Die Regierung in Rom will nach Aussagen ihres Anwalt Nicola Lettieri Einspruch
gegen das Urteil erheben.
Die italienische Unterrichtsministerin Maria Stella Gelmini protestierte
nach Bekanntwerden des Urteils heftig: "Das Kreuz in den Schulklassen
ist ein Symbol unserer Tradition. Niemand, nicht einmal ein ideologisch
beeinflusstes Gericht, wird uns unserer Traditionen berauben und unsere
Identität auslöschen", so Gelmini. Der Vorsitzende der
Partei "Rifondazione Comunista", Paolo Ferrero, zeigte sich
zufrieden. "Ein laizistischer Staat muss alle Religionen respektieren
und sich mit keiner identifizieren", erklärte der Parteichef.
Auf
scharfe Kritik stößt das Urteil auch bei Katholischer Kirche
und Evangelischer Kirche in Deutschland
Quelle: www.pro-medienmagazin.de
am 03.11.2009
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