AREF-Startseite

AREF-News

Kreuze verletzen Religionsfreiheit

Urteil: Kreuze in Klassenzimmer verstoßen gegen Europäische Menschenrechtskonvention

03.11.2009: Das Anbringen von Kreuzen in Klassenzimmern staatlicher Schulen verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGHMR) in Straßburg entschieden. Geklagt hatte eine Italienerin, deren Kinder eine staatliche Schule besuchten, in der alle Klassenzimmer ein Kreuz an der Wand hatten.

Der Gerichtshof stellte in dem Verfahren gegen den Staat Italien eine "Verletzung des Rechts der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder und einen Verstoß gegen die Religionsfreiheit der Kinder" fest. Durch das Aufhängen der Kreuze werde die Religionsfreiheit verletzt. Das obligatorische Anbringen des Symbols einer bestimmten Glaubensüberzeugung in Klassenzimmern beschränke unzulässig das Recht der Eltern, ihre Kinder in Übereinstimmung mit ihren Überzeugungen zu erziehen, sowie "das Recht der Kinder, zu glauben oder nicht zu glauben". Italien hatte in dem Verfahren argumentiert, das Kreuz sei ein Landessymbol.


Klägerin war in Italien vor allen Gerichten gescheitert

Bereits 2002 hatte die Klägerin die Schule ihrer Kinder in Abano Terme dazu gefordert, die Kreuze aus den Klassenzimmern entfernen zu lassen. Nachdem die Verantwortlichen sich geweigert hatten, blieben die Einsprüche der Frau vor italienischen Gerichten erfolglos. Das Verfassungsgericht in Rom urteilte im Jahr 2005, dass das Kreuz bleiben dürfe. Daraufhin klagte die Frau vor dem Europäischen Gerichtshof gegen den Staat Italien. Die Richter in Straßburg erklärten am Dienstag, die Kruzifixe seien eindeutig ein religiöses Symbol. Dies könne für "Kinder, die anderen oder keiner Religion angehören, verstörend wirken" und "Schüler jeden Alters in ihrer religiösen Erziehung beeinflussen". Zudem müsse die italienische Regierung der Klägerin eine Entschädigung von 5.000 Euro für moralische Schäden zahlen.

Der Vatikan reagiert zurückhaltend auf das Urteil vom Dienstag. Man müsse die Begründung studieren und einen "Moment der Reflexion" einlegen, bevor man die Entscheidung kommentiere, wird Vatikansprecher Federico Lombardi in der Online-Ausgabe der "Welt" zitiert.

Entscheidung erinnert an "Kruzifix-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts 1995

In Deutschland ruft die Entscheidung Erinnerungen an das umstrittene "Kruzifix-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts 1995 wach. Damals entschieden die Karlsruher Richter, dass die staatlich angeordnete Anbringung eines Kreuzes oder Kruzifixes in den Unterrichtsräumen gegen die Religionsfreiheit verstößt. Mit diesem Urteil wurde das bayerische Gesetz gekippt, nach dem in dortigen Schulen Kreuze oder Kruzifixe angebracht werden mussten. Der bayerische Landtag hatte daraufhin ein neues Gesetz verabschiedet, wonach das Kreuz abgehängt werden muss, wenn ein Erziehungsberechtigter dem Anbringen des Kreuzes aus Gründen des Glaubens oder der Weltanschauung widerspricht.

Italienische Regierung will gegen das Urteil Einspruch einlegen

Wie das Internet-Portal "Südtirol Online" meldet, sei noch fraglich, ob das Urteil tatsächlich umgesetzt wird. Zwar müssten sich alle Unterzeichnerstaaten der Rechtsprechung des Gerichtshofes unterwerfen, allerdings könne dieser mangels Exekutivbefugnissen nur einen Ausgleich in Form von Entschädigungszahlungen gegen den handelnden Staat verhängen. Die Regierung in Rom will nach Aussagen ihres Anwalt Nicola Lettieri Einspruch gegen das Urteil erheben.

Die italienische Unterrichtsministerin Maria Stella Gelmini protestierte nach Bekanntwerden des Urteils heftig: "Das Kreuz in den Schulklassen ist ein Symbol unserer Tradition. Niemand, nicht einmal ein ideologisch beeinflusstes Gericht, wird uns unserer Traditionen berauben und unsere Identität auslöschen", so Gelmini. Der Vorsitzende der Partei "Rifondazione Comunista", Paolo Ferrero, zeigte sich zufrieden. "Ein laizistischer Staat muss alle Religionen respektieren und sich mit keiner identifizieren", erklärte der Parteichef.

Auf scharfe Kritik stößt das Urteil auch bei Katholischer Kirche und Evangelischer Kirche in Deutschland

Quelle: www.pro-medienmagazin.de am 03.11.2009