AREF-Startseite

AREF-News

Revision

Kruzifixe in Klassenzimmern verstoßen doch nicht gegen die Menschenrechte

17.03.2011: Die Kruzifixe in den Klassenzimmern einer italienischen Schule stellen keinen Verstoß gegen die Menschenrechte dar. Das entschied die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg am heutigen Freitag.

Die kleine Kammer hatte im November 2009 für Klägerin entschieden

Die Richter revidierten damit ein Urteil, das eine einfache Kammer des Menschenrechtsgerichts Ende 2009 gefällt hatte. Damals hatten die Richter einen Verstoß gegen die Religionsfreiheit der Schüler und das Erziehungsrecht der Eltern gesehen.

Eine italienische Atheistin hatte sich durch alle Instanzen geklagt

Eine Atheistin aus der Stadt Abano Terme hatte keine Kruzifixe in den Klassenzimmern ihrer beiden Söhne dulden wollen. Sie hatte sich erfolglos durch sämtliche italienischen Instanzen geklagt und war anschließend vor das Straßburger Gericht gezogen. Die italienische Regierung wollte das erste Kammerurteil jedoch nicht hinnehmen und legte Widerspruch ein. Die Entscheidung der Großen Kammer ist endgültig.

Quelle: jesus.de-Newsletter vom 17.03.2011

mehr bei uns: