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Segnung von Homo-Paaren gefährdet EKD
"Amtshandlungen" gegenüber gleichgeschlechtlichen Paaren darf nicht mit Trauung verwechselbar sein
09.04.2003: Mit der Entscheidung der Landeskirchen von Hessen, Berlin-Brandenburg und Pfalz, gleichgeschlechtliche Paare zu Segnen, steht die Evangelische Kirche in Deutschland vor einer Zerreißprobe.
In der Landeskirche von Hessen-Nassau können homosexuelle Lebensgemeinschaften in Gottesdiensten und Andachten den kirchlichen Segen für die Partnerschaft erhalten. In den Landeskirchen Berlin-Brandenburg und Pfalz können Menschen, die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben, künftig in Andachten gesegnet werden. Voraussetzung ist jeweils die Zustimmung der Gemeinde und die standesamtliche Eintragung der auf Dauer angelegten Beziehung. Andere Kirchen wie die württembergische und die badische Kirche lehnen solche gottesdienstlichen Segnungen ab.
Der badische evangelische Landesbischof Ulrich Fischer hat die Entscheidung dreier Landeskirchen für die Segnung homosexueller Paare kritisiert. Mit ihren Beschlüssen hätten die Synoden in Hessen-Nassau, Berlin-Brandenburg und der Pfalz den Konsens der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) verlassen, sagte der Bischof. Fischer befürchtet, solche Beschlüsse könnten der geplanten Strukturreform der EKD schaden. Die Entscheidungen haben uns wieder zurückgeworfen, sagte er. Nun heiße es in der Öffentlichkeit über die protestantischen Kirchen wieder jeder macht, was er will, sagte Fischer im Blick auf die am Mittwoch beginnende Frühjahrstagung der badischen Landessynode, die 1,3 Millionen Protestanten repräsentiert. Der Bischof hob als kirchliches Leitbild die Ehe von Mann und Frau hervor.
Amtshandlungen gegenüber gleichgeschlechtlichen Paaren dürften auf keinen Fall mit einer Trauung verwechselbar sein. Dies bedeute keine Diskriminierung Homosexueller. Er begrüße die erbrechtlichen und mietrechtlichen Regelungen des Partnerschaftsgesetzes, betonte der Bischof. Die 76 badischen Synodalen werden bis Samstag über eine kirchliche Segenshandlung für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften debattieren.
Quelle: epd
09.04.2003
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