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mehr bei uns über den Parteianschluss von Martin Hohmann

Oberlandesgericht gibt Hohmann Recht

Gericht untersagt dem Magazin STERN zu behaupten, der CDU-Politiker habe Juden als "Tätervolk" bezeichnet

Der wegen seiner umstrittenen Rede vom 3. Oktober 2003 zum Tag der Deutschen Einheit inzwischen aus der CDU-Bundestagsfraktion ausgeschlossene Martin Hohmann bekam vor dem Oberlandesgericht Frankfurt a.M. Recht. Sollte der Medienriese "Gruner +Jahr" noch mal behaupten, Hohmann habe in seiner Rede Juden als "Tätervolk" bezeichnet, muss der Verlag Gruner & Jahr ein festzusetzendes Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro an Hohmann zahlen.

Dies gab der CDU- Politiker heute in einer Presseerklärung bekannt. Martin Hohmann:

"Wenn ich in meiner Rede ausdrücklich sagte, dass weder Juden noch Deutsche Tätervolk sind, sollte der „Stern“ das nicht ins Gegenteil verdrehen. Der Beschluß des Oberlandesgerichts bedeutet für mich persönlich ein Stück Klarstellung und öffentliche Rehabilitierung."

"Tätervolk" - Unwort des Jahres 2003

Das Wort "Tätervolk" wurde zum Unwort des Jahres 2003 gewählt. Martin Hohmann erklärte in einer Presseerklärung (1 - 1 - 2004) dazu :

1. Die Jury hat eine gute Wahl getroffen.

2. Das Wort "Tätervolk" oder "Volk der Täter" (so Paul Spiegel, in: "Was ist koscher?" S. 301) legt in der Tat einen auf alle Mitglieder des jeweiligen Volkes ausgreifenden Schuldvorwurf nahe. Damit würde aber ein ungerechtfertigter Kollektivvorwurf erhoben.

3. Einen Kollektivschuldvorwurf lehne ich für alle Völker und alle Gruppen ab. Ausdrücklich habe ich das am 3.10.2003 hinsichtlich der Deutschen und der Juden getan. Diese galten nach dem sowjetischen Paßrecht nach der Oktoberrevolution als Nationalität, als Volk. Der Kernsatz meiner Rede war: "Daher sind weder ‚die Deutschen' noch ‚die Juden' ein Tätervolk."

Bereits Ende Februar hatte es die Staatsanwaltschaft abgelehnt, ein Ermittlungsverfahren wegen "Volksverhetzung" einzuleiten.

Autor: Uwe Schütz

 

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