Oberlandesgericht gibt Hohmann Recht
Gericht untersagt dem Magazin STERN zu behaupten, der CDU-Politiker
habe Juden als "Tätervolk" bezeichnet
Der wegen seiner umstrittenen
Rede vom 3. Oktober 2003 zum Tag der Deutschen Einheit inzwischen
aus der CDU-Bundestagsfraktion ausgeschlossene Martin Hohmann bekam
vor dem Oberlandesgericht Frankfurt a.M. Recht. Sollte der Medienriese
"Gruner +Jahr" noch mal behaupten, Hohmann habe in seiner
Rede Juden als "Tätervolk" bezeichnet, muss der Verlag
Gruner & Jahr ein festzusetzendes Ordnungsgeld bis zu 250.000
Euro an Hohmann zahlen.
Dies gab der CDU- Politiker
heute in einer Presseerklärung bekannt. Martin Hohmann:
"Wenn ich in meiner
Rede ausdrücklich sagte, dass weder Juden noch Deutsche Tätervolk
sind, sollte der Stern das nicht ins Gegenteil verdrehen.
Der Beschluß des Oberlandesgerichts bedeutet für mich
persönlich ein Stück Klarstellung und öffentliche
Rehabilitierung."
"Tätervolk"
- Unwort des Jahres 2003
Das Wort "Tätervolk"
wurde zum Unwort des Jahres 2003 gewählt. Martin Hohmann erklärte
in einer Presseerklärung (1 - 1 - 2004) dazu :
1. Die Jury hat eine
gute Wahl getroffen.
2. Das Wort "Tätervolk"
oder "Volk der Täter" (so Paul Spiegel, in: "Was
ist koscher?" S. 301) legt in der Tat einen auf alle Mitglieder
des jeweiligen Volkes ausgreifenden Schuldvorwurf nahe. Damit
würde aber ein ungerechtfertigter Kollektivvorwurf erhoben.
3. Einen Kollektivschuldvorwurf
lehne ich für alle Völker und alle Gruppen ab. Ausdrücklich
habe ich das am 3.10.2003 hinsichtlich der Deutschen und der
Juden getan. Diese galten nach dem sowjetischen Paßrecht
nach der Oktoberrevolution als Nationalität, als Volk.
Der Kernsatz meiner Rede war: "Daher sind weder die
Deutschen' noch die Juden' ein Tätervolk."
Bereits Ende Februar
hatte es die Staatsanwaltschaft abgelehnt, ein Ermittlungsverfahren
wegen "Volksverhetzung" einzuleiten.
Autor: Uwe Schütz
|