Sind
Ungeborene keine Person?
Europäischer
Gerichtshof: Recht auf Leben gilt nicht für Ungeborene
27.07.04: Der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg wies
am 8. Juli 2004 die Klage einer Französin zurück, die
wegen einer ärztlichen Verwechslung ihr ungeborenes Kind verloren
hatte. Im vorliegenden Fall könne kein Verstoß gegen
das Grundrecht auf Schutz des menschlichen Lebens geltend gemacht
werden. Abtreibungsgegnern reagierten mit Empörung auf das
Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte.
Nach einer Verurteilung
des Arztes in erster Instanz wegen fahrlässiger Tötung
hob der französische Kassationsgerichtshof die Verurteilung
wieder auf mit der Begründung:
Der Fötus
könne nicht als menschliche Person mit Anspruch auf rechtlichen
Schutz erachtet werden.
Sechs Monate altes ungeborenes Kind ist keine Person im Sinne
der Menschenrechtskonvention
Die Straßburger
Richter schlossen sich diesem Urteil an. Im vorliegenden Fall könne
kein Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz des menschlichen
Lebens geltend gemacht werden. Es sei weder wünschenswert
noch derzeit möglich, auf die abstrakte Frage
zu antworten, ob das ungeborene Kind eine Person im Sinne der Europäischen
Menschenrechtskonvention ist, heißt es in dem Urteil.
Nur drei der vierzehn
Richter, darunter der Deutsche Georg Ress, erklärten in einem
Minderheitenvotum, dass das Recht auf Schutz des Lebens auch für
ungeborene Kinder gelte.
CDL spricht von Skandalurteil
Die Vorsitzende der Christdemokraten
für das Leben (CDL), Mechthild Löhr (Königstein/Taunus),
sprach von einem Skandalurteil, das der Rechtslage der
meisten Mitgliedsstaaten nicht entspreche. Wenn man bedenkt,
dass heute Ärzte weltweit bemüht sind, Frühgeborenen
ab der 21. Schwangerschaftswoche das Leben außerhalb des Mutterleibes
zu ermöglichen, ist es unfassbar, dass in diesem Rechtsstreit
einem sechs Monate alten ungeborenen Kind das Menschsein da facto
aberkannt wird, so Frau Löhr.
Der Gerichtshof ist hat nichts mit der EU zu tun
Der
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im
franzöischen Straßburg ist eine Institution des Europarats.
Er ist nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Gerichtshof
(EuGH) in Luxemburg, dem obersten Gericht der Europäischen
Union.
27.07.2004,
Quelle: Ev. Nachrichtenagentur idea.de
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