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Menschenrecht auf Abtreibung?

,Amnesty’-Chefin: ,Es gibt kein Recht auf Leben für einen Fötus’

29.06.2006: Das "Recht auf Abtreibung" sei ein wichtiges Thema, sagt die Chefin von „Amnesty International“ Irene Khan im Interview mit der „Weltwoche“ und verteidigt das "Menschenrecht auf Abtreibung". Im Interview mit der Schweizer „Weltwoche“ sagte Khan, die erste Frau, die erste Asiatin und die erste Muslimin an der Spitze der Organisation, gemäß Menschenrechtsgesetzgebung gebe es „kein Recht auf Leben für einen Fötus“.

Viele Beispiele zeigten, „dass das Recht auf Abtreibung ein wichtiges Thema ist“, betonte Khan. „Im Moment läuft ein internes Konsultationsverfahren“, erklärte sie. „Es geht darum, dass Frauen, die eine Abtreibung machen lassen wollen, dafür nicht ins Gefängnis müssen. Wir debattieren darüber, ob wir Gesundheitsdienste leisten wollen für Frauen, die eine Abtreibung machen möchten, jedoch finanziell oder logistisch nicht dazu in der Lage sind, die vergewaltigt wurden oder ein Opfer von Inzest waren. Wir beraten, ob wir für diese drei Fälle ein Recht auf Abtreibung gutheißen sollen.“

„Internationaler Konsens“

Auf die Frage, ob „Amnesty“ nun von einer Institution, die Leben rettet, zu einer Anwältin des „Rechts zum Töten“ wird, meinte sie: „Ich glaube, es wäre falsch, das so zu sagen. Gemäß Menschenrechtsgesetzgebung gibt es kein Recht auf Leben für einen Fötus. Das ist auch die Position des Europarats, des Schweizer Gesetzes und der Regelwerke anderer Länder.“ Es gebe also einen „internationalen Konsens“ in dieser Frage.

Scharfe Kritik aus dem Vatikan

Die Pläne von „Amnesty“ wurde zuletzt auch vom Vatikan scharf kritisiert. Kardinal Renato Martino, Leiter des Päpstlichen Rates für Gerechtigkeit und Frieden und des Päpstlichen Rates der Seelsorge für Migranten und Reisende, meinte: „Ich schätze Amnesty sehr, aber wenn sie das tun (sich für ein Recht auf Abtreibung einsetzen, Anm. d. Red.), dann sägen sie am eigenen Ast. Ich hoffe, sie tun es nicht, denn wenn sie es tun, dann sind sie als Verteidiger von Menschenrechten disqualifiziert.“

Quelle: www.kath.net vom 29. Juni 2006

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