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Adventssonntage werden Konsumtage
EKD erwägt zum Schutz von Sonn- und Feiertagen Verfassungsklage
01.12.06: In Berlin, Brandenburg, Sachsen und Schleswig-Holstein dürfen die Läden in diesem Jahr erstmals an den Adventssonntagen öffnen.
Wolfgang Huber, der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), strebt indessen eine Verfassungsklage gegen die neuen Ladenöffnungszeiten an. In der Wochenzeitung «Rheinischer Merkur» bezeichnete es der Berliner Bischof als «dringend geboten, zu überprüfen, ob der verfassungsgemäße Schutz von Sonn- und Feiertagen als Tagen der Ruhe noch überall gegeben ist». Auch der Sprecher des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels, Hubertus Pellengahr, befürwortete eine Verfassungsklage.
EKD-Vorsitzender Huber rügt insbesondere Berliner Senat und Bundesregierung
Huber kritisierte vor allem, dass der Berliner Senat bis zu zehn verkaufsoffene Sonntag im Jahr zulässt, darunter alle vier Adventssonntage. Damit bleibe im Dezember vom Feiertagsschutz nicht mehr viel übrig, so der Bischof. Nach seinen Worten tragen die Mitarbeiter im Einzelhandel die Hauptlast. Huber regte an, dass Gemeinden gezielte Angebote für diese Personen entwickelten und in den Gottesdiensten besonders an jene erinnerten, die an Adventssonntagen ab zwölf oder 13 Uhr «wieder hinter dem Ladentisch stehen müssen».
Einzelhandelssprecher Pellengahr sprach sich gegen mehr verkaufsoffene Sonntage aus. Dass Berlin den Verkauf an bis zu zehn Sonntagen zulasse, bezeichnete er als «provokant». Die Bundesregierung habe es versäumt, die Sonntagsöffnung bundesweit zu regeln, kritisierte er.
Freie Ladenöffnungszeiten nun auch in Schleswig-Holstein
Auch in Schleswig-Holstein dürfen die Läden bereits im Advent von Montag bis Samstag rund um die Uhr öffnen. Mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und SSW beschloss der Landtag am Mittwoch ein neues Ladenöffnungsgesetz. An vier Sonntagen dürfen die Geschäfte wie bisher fünf Stunden bis spätestens 18 Uhr öffnen. Besondere Feiertage wie Ostersonntag, Volkstrauertag oder Adventssonntage sind davon ausgenommen. Das Gesetz tritt am 1. Dezember in Kraft.
In 72 Urlaubsorten an der Küste dürfen Geschäfte an Sonntagen öffnen
Unabhängig davon bleibt die so genannte Bäderregelung in Kraft, nach der 72 Urlaubsorte an der Küste ihre Geschäfte zwischen Mitte Dezember bis Oktober auch an Sonntagen öffnen dürfen. Die Grünen kritisierten das neue Gesetz, weil es große Handelsketten und Einkaufszentren begünstige. Die nordelbische Kirche hatte die Freigabe abgelehnt.
In acht Bundesländern ist das Ladenschlussgesetz bereits gekippt
Die Bundesländer Berlin, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Thüringen haben den Ladenschluss an Werktagen bereits weitgehend freigegeben. Hinzu kommen einige verkaufsoffene Sonntage. In Berlin und Brandenburg dürfen die Geschäfte an allen vier Adventssonntagen öffnen.
Seit Föderalismusreform ist Ladenschluss Ländersache
Seit der Föderalismusreform liegt die Zuständigkeit für den Ladenschluss bei den Bundesländern. Mehrere Länder haben die Ladenöffnung an Werktagen ausgedehnt oder komplett freigegeben.
Quelle: jesus.de / epd
Autor: Uwe Schütz, 01.12.2006
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