AREF-News |
Bayerische Fragebogenaktion war rechtmäßig
Bundesverfassungsgericht bestätigt die Rechtmäßigkeit der bei Mitbürgern türkischer Herkunft durchgeführten Fragebogenkation
Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde eines von der bayerischen Fragebogenaktion Betroffenen zurückgewiesen, der die Antwort bei der vor der Bundestagswahl durchgeführten Fragebogenaktion verweigert hatte.
"Mit seiner jetzt bekannt gegebenen Entscheidung bestätigt das Bundesverfassungsgericht die im Vorfeld der Bundestagswahlen 2005 durchgeführte bayerische Fragebogenaktion bei Mitbürgern türkischer Herkunft auf der ganzen Linie. Auch nach Auffassung des Verfassungsgerichts war die Linie Bayerns sachgerecht und rechtmäßig, noch vor den Bundestagswahlen Klarheit zu schaffen, welche und wie viele türkisch-stämmige Mitbürger nach ihrer Einbürgerung in Deutschland wieder die türkische Staatsangehörigkeit angenommen haben und damit nicht wahlberechtigt waren," begrüßte Innenminister Dr. Günther Beckstein die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts heute in München.
6.000 Personen verloren die deutsche Staatsangehörigkeit und durften nicht wählen
Die Fragebogenaktion war notwendig geworden, weil sich im Vorfeld der Bundestagswahl
Hinweise gehäuft hatten, dass türkisch-stämmige Mitbürger
in größerer Zahl nach Einbürgerung in Deutschland die türkische
Staatsangehörigkeit wieder erlangt hatten, ohne deutsche Behörden
davon zu unterrichten. Sie hatten nach einer Rechtsänderung im Staatsangehörigkeitsrecht
dadurch automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit und damit ihr Wahlrecht
zum Bundestag verloren. Um das Ergebnis bei den Bundestagswahlen im Freistaat
nicht dadurch zu verfälschen, dass Nichtwahlberechtigte in großer
Zahl an den Wahlen teilnehmen, sind auf Veranlassung von Innenminister Beckstein
rund 44.000 Personen landesweit angeschrieben worden. Kurz vor dem Wahltermin
hatten bereits über 99 % der betroffenen Personen geantwortet. Rund 6.000
hatten sich zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bekannt und einen
ausländerrechtlichen Aufenthaltstitel beantragt.
Quelle: Pressemitteilung Nr. 106/06 vom 23.03.2006
Autor: Uwe Schütz, 24.03.2006
mehr bei uns:
Fragebogenaktion
2005