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Bayerische Fragebogenaktion war rechtmäßig

Bundesverfassungsgericht bestätigt die Rechtmäßigkeit der bei Mitbürgern türkischer Herkunft durchgeführten Fragebogenkation

Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde eines von der bayerischen Fragebogenaktion Betroffenen zurückgewiesen, der die Antwort bei der vor der Bundestagswahl durchgeführten Fragebogenaktion verweigert hatte.

"Mit seiner jetzt bekannt gegebenen Entscheidung bestätigt das Bundesverfassungsgericht die im Vorfeld der Bundestagswahlen 2005 durchgeführte bayerische Fragebogenaktion bei Mitbürgern türkischer Herkunft auf der ganzen Linie. Auch nach Auffassung des Verfassungsgerichts war die Linie Bayerns sachgerecht und rechtmäßig, noch vor den Bundestagswahlen Klarheit zu schaffen, welche und wie viele türkisch-stämmige Mitbürger nach ihrer Einbürgerung in Deutschland wieder die türkische Staatsangehörigkeit angenommen haben und damit nicht wahlberechtigt waren," begrüßte Innenminister Dr. Günther Beckstein die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts heute in München.

6.000 Personen verloren die deutsche Staatsangehörigkeit und durften nicht wählen

Die Fragebogenaktion war notwendig geworden, weil sich im Vorfeld der Bundestagswahl Hinweise gehäuft hatten, dass türkisch-stämmige Mitbürger in größerer Zahl nach Einbürgerung in Deutschland die türkische Staatsangehörigkeit wieder erlangt hatten, ohne deutsche Behörden davon zu unterrichten. Sie hatten nach einer Rechtsänderung im Staatsangehörigkeitsrecht dadurch automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit und damit ihr Wahlrecht zum Bundestag verloren. Um das Ergebnis bei den Bundestagswahlen im Freistaat nicht dadurch zu verfälschen, dass Nichtwahlberechtigte in großer Zahl an den Wahlen teilnehmen, sind auf Veranlassung von Innenminister Beckstein rund 44.000 Personen landesweit angeschrieben worden. Kurz vor dem Wahltermin hatten bereits über 99 % der betroffenen Personen geantwortet. Rund 6.000 hatten sich zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bekannt und einen ausländerrechtlichen Aufenthaltstitel beantragt.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 106/06 vom 23.03.2006

Autor: Uwe Schütz, 24.03.2006

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