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Ordenstracht ja, Kopftuch neinUrteil des Bayerischen Verfassungsgerichts: Kopftuchverbot bleibt bestehen16.01.2007: Muslimische Lehrerinnen dürfen in Bayern auch künftig kein Kopftuch in der Schule tragen. Der bayerische Verfassungsgerichtshof in München hat eine Klage gegen das in Bayern seit zwei Jahren geltende Kopftuch-Verbot für muslimische Lehrerinnen an Schulen abgewiesen und begründete auch, warum Nonnen weiterhin in Ordenstracht unterrichten dürfen. Klage der Islamischen Religionsgemeinschaft abgewiesenDer Bayerische Verfassungsgerichtshof in München wies am Montag, 15.01.07, die Klage der Islamischen Religionsgemeinschaft mit Sitz in Berlin ab. Diese hatte beantragt, das seit 2005 bestehende Kopftuch-Verbot an bayerischen Schulen als verfassungswidrig aufzuheben. Zudem sah die Islamische Religionsgemeinschaft durch die Vorschriften die Religionsfreiheit der Muslime beeinträchtigt. Auch sei der Gleichheitsgrundsatz verletzt, weil das Kopftuch verboten sei, die Ordenstracht von Nonnen an Bayerns Schulen aber zulässig bleibe. Schüler werden nach den Grundsätzen der christlichen Bekenntnisse unterrichtet und erzogenDie Klage wurde vom Bayerische Verfassungsgerichtshof mit Verweis auf die "christlich-abendländischen Bildungs- und Kulturwerte", die Grundlage der Verfassung seien, abgewiesen. Der Begriff "christlich" sei dabei so zu verstehen, wie ihn auch die Bayerische Verfassung verwende, heißt es in der Urteilsbegründung. Schüler würden "nach den Grundsätzen der christlichen Bekenntnisse unterrichtet und erzogen. Hierunter sind nicht die Glaubensinhalte einzelner christlicher Bekenntnisse zu verstehen, sondern die Werte und Normen, die, vom Christentum maßgeblich geprägt, auch weitgehend zum Gemeingut des abendländischen Kulturkreises geworden sind. Das Wort 'abendländisch' seinerseits nimmt Bezug auf die durch den Humanismus und die Aufklärung beeinflussten Grundwerte der westlichen Welt", so die Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes. Ordenstracht ist mit den Grundwerten und Bildungszielen der Verfassung vereinbarDa der Verfassung die "christlich-abendländischen Bildungs- und Kulturwerte" zugrunde lägen, sei es zudem legitim, dass "der Gesetzgeber äußere Symbole und Kleidungsstücke, die zwar eine religiöse oder weltanschauliche Überzeugung ausdrücken, aber mit den Grundwerten und Bildungszielen der Verfassung vereinbar sind, im Unterricht zulässt". Dieser Passus in der Urteilsbegründung betrifft insbesondere Nonnen, die in Ordenstracht an Schulen unterrichten: sie dürfen weiterhin "äußere Symbole und Kleidungsstücke" tragen. Freistaat darf muslimischen Lehrerinnen das Tragen eines Kopftuchs untersagenDer Gesetzgeber kann im Rahmen der Schulaufsicht grundsätzlich Regelungen darüber treffen, in wie weit Lehrkräften im Unterricht das Tragen äußerer Symbole und Kleidungsstücke, die eine religiöse oder weltanschauliche Überzeugung ausdrücken, versagt ist, sagte Richter Karl Huber. Außerdem stellte das Gericht klar, dass eine "unzulässige Bevorzugung der christlichen Konfessionen" mit dieser Regelung nicht verbunden sei. Äußere Symbole und Kleidungsstücke, die eine religiöse oder weltanschauliche Überzeugung zum Ausdruck bringen, sind grundsätzlich nicht verboten, wenn sie "mit den Grundwerten und Bildungszielen der Verfassung einschließlich der christlich-abendländischen Bildungs- und Kulturwerte vereinbar sind". Die Vertreter des Bayerischen Landtags und der Staatsregierung hatten im Zuge des Verfahrens ähnlich argumentiert. Eine Lehrerin, die ein Kopftuch trage, sei nicht in der Lage, die verfassungsmäßigen Bildungs- und Erziehungsziele, insbesondere die Gleichberechtigung von Frau und Mann, glaubhaft zu vermitteln und zu verkörpern. Kopftuch-Frage fällt in Hoheit der BundesländerDas Bundesverfassungsgericht hatte im September 2003 entschieden, dass muslimischen Lehrerinnen nur auf klarer gesetzlicher Grundlage des jeweiligen Kultusministeriums das Tragen eines Kopftuchs untersagt werden darf. Daraufhin änderten 8 der 16 Bundesländer, darunter Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen ihre Schulgesetze. Hintergrund war die Klage einer Pädagogin gegen das Land Baden-Württemberg, das ihr die Übernahme in den Schuldienst wegen des Kopftuchs verweigert hatte. Vorschlag: Hut statt KopftuchDer bayerische Landtagsabgeordnete Bernd Weiß schlug muslimischen Lehrerinnen vor, alternativ einen Hut zu tragen. Damit tragen wir dem religiösen Verhüllungsbedürfnis der Lehrerin Rechnung, und ein Hut kann im Gegensatz zum Kopftuch von Schülern auch nicht als Symbol für die Unterdrückung von Frauen verstanden werden, sagte er. Quellen: jesus.de / Christliches Medienmagazin Pro, focus.de Autor: Uwe Schütz, 16.01.2007 Muslime wollen jetzt das Bundesverfassungsgericht anrufen20.01.: Mit der Verfassungsbeschwerde will der islamische Verband höchstrichterlich feststellen lassen, dass das bayerische Gesetz und dessen Auslegung durch die Verfassungsrichter mit dem Grundgesetz nicht in Einklang stehe. Es gehe dabei «nicht um das Kopftuch als solches, sondern einzig und allein um den in der Verfassung des Bundes sowie aller Bundesländer verankerten Grundsatz der Gleichbehandlung und Gleichwertigkeit aller Religionen». Quelle: jesus.de / epd, 20.01.2007 |
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