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Gerichtliches Heiligendamm-Nachspiel
Bundesgerichtshof rügt Vorgehen der Bundesanwaltschaft gegen Globalisierungsgegner
05.01.08: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Vorgehen der Bundesanwaltschaft gegen Globalisierungsgegner im Vorfeld des G-8-Gipfels in Heiligendamm gerügt. Die Globalisierungsgegner seien keine terroristische Vereinigung gewesen, die ein Eingreifen des Generalbundesanwaltes erfordert hätte, auch wenn ihre Straftaten nicht zu verharmlosen seien, hieß es in einem am gestrigen Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss (StB 12/07, 13/07 und 47/07). Die Grünen und die Linkspartei begrüßten die Entscheidung.
BGH: Globalisierungsgegner sind keine terroristische Vereinigung
Der Staatsschutzsenat des Bundesgerichtshofs äußerte zudem nachhaltig Zweifel daran, dass sich die beschuldigten Globalisierungsgegner tatsächlich zu einer «Vereinigung im strafrechtlichen Sinn» zusammengeschlossen hatten. Für die Durchsuchung von Wohnräumen und weiteren Ermittlungsmaßnahmen, die am 9. Mai 2007 im Rahmen einer Aktion gegen Gegner des Gipfels und andere erfolgten, wären die Strafverfolgungsbehörden der Bundesländer zuständig gewesen und nicht der Generalbundesanwalt, kritisierten die Bundesrichter.
Der Grünen-Politiker Christian Ströbele bezeichnete das Vorgehen der Bundesanwaltschaft während des G-8-Gipfels als überhart. Mit rechtswidrigen Ermittlungsmaßnahmen sei erheblich in die Grundrechte von Bürgern eingegriffen worden. Daher seien personelle Konsequenzen zu ziehen. Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Ulla Jelpke, kritisierte das Vorgehen gegen die Protestbewegung als politischen Skandal. Mit Razzien habe man vor dem G-8-Gipfel für Eskalation sorgen wollen.
Das Gericht hob auch einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss gegen einen Beschuldigten auf. Die Bundesanwaltschaft hatte ihm und anderen vorgeworfen, sie hätten sich an einer terroristischen Vereinigung beteiligt, die mit Brandanschlägen auf Fahrzeuge und ein leerstehendes Gebäude den Weltwirtschaftsgipfel in Heiligendamm im Juni 2007 erheblich stören oder gar verhindern wollte. Dabei hatte sie für den Zeitraum zwischen Juli 2005 und März 2007 Gesamtschäden von etwa 2,6 Millionen Euro angeführt, die sie der «Vereinigung» anlastete.
Quelle: jesus.de-Newsletter vom 05.04.2008 / epd
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