AREF-Startseite

AREF-News

Jeder Mensch hat das Recht, seine Religion frei zu wählen

«Kasseler Erklärung» - Muslime in Hessen bejahen Religionsfreiheit

01.09.08: «Jeder Mensch hat das Recht, die Religion seiner Wahl anzunehmen», lautet die erste von sechs «Grundüberzeugungen» der «Kasseler Erklärung». «Niemand darf zum Beitritt zu einer Religionsgemeinschaft genötigt oder am Verlassen seiner Religionsgemeinschaft gehindert werden», fährt die Erklärung fort. Die vier Unterzeichner verpflichteten sich, sich für die Achtung dieses Rechtes einzusetzen.

Der Zentralrat der Muslime hatte bereits 2002 in der «Islamischen Charta» erklärt, Muslime akzeptierten auch das Recht, «die Religion zu wechseln, eine andere oder gar keine Religion zu haben». Der Koran untersage Gewaltausübung und Zwang in Glaubensfragen.

Hessen-nassauische Kirchenpräsident erhofft sich eine Signalwirkung für ganz Deutschland

Der hessen-nassauische Kirchenpräsident Peter Steinacker erhofft sich von der Bejahung der Religionsfreiheit durch Muslime in Hessen eine bundesweite Ausstrahlung. Die «Kasseler Erklärung» vom 20. August sei wegweisend für die Akzeptanz der Religionsfreiheit durch muslimische Verbände, sagte der evangelische Theologe am Montag in Darmstadt. Zusammen mit den Kirchen hätten sich die Islam-Organisationen darin erstmals für das allgemeine Recht auf freie Wahl der Religion und Konfession ausgesprochen.

Muslime akzeptieren damit das Recht auf missionarische Aktivitäten

Die Muslime akzeptieren damit nach den Worten Steinackers das Recht auf missionarische Aktivitäten. Außerdem machten sie ihre Bereitschaft deutlich, den Islam mit den Rechtsgrundlagen der deutschen Gesellschaft zu verbinden. Die Erklärung «Mission und Religionsfreiheit in einem säkularen Staat» ist von Vertretern der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion und der Islamischen Religionsgemeinschaft Hessen sowie vom kurhessischen Bischof Martin Hein und von Steinacker unterzeichnet worden.

Der hessen-nassauische Kirchenpräsident wies darauf hin, dass die islamischen Verbände im Zusammenhang mit der Erklärung ihre religiösen Quellen, besonders den Koran, neu interpretierten. Denn der Koran kenne, wie auch die Bibel, keine Religionsfreiheit im modernen Sinne. Das Eintreten für Religionsfreiheit setze ein historisch-kritisches Verständnis der eigenen Glaubenszeugnisse voraus. Auch Bischof Hein lobte das Dokument als einen «wesentlichen Schritt nach vorn».

Quelle: jesus.de-Newsletter vom 01.09.2008 / epd

mehr bei uns:
Islam-News-Übersicht 2008