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Religiöse Integration nur bedingt vom Staat regelbar
Karlsruher Verfassungsgespräche unter dem Thema:
«Religionsfreiheit und Integration - Freiheiten und Pflichten im Rechtsstaat»
24.05.: Die Integration von unterschiedlichen Religionen in die Gesellschaft kann nach Auffassung führender Vertreter aus Staat und Kirche nur bedingt vom Staat geregelt werden. «Die staatliche Gesetzgebung kann nicht alles regeln, was mit Religion zu tun hat», sagte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) am Donnerstagabend in Karlsruhe. Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber, ergänzte: «Wir entdecken die Zivilgesellschaft neu, da kann man nicht immer nach dem Kadi schreien, sondern muss auf die Kraft der Argumente setzen.»
Schäuble forderte, die Gesellschaft müsse lernen, «eine Menge zu ertragen, ohne dies gleich juristisch auszutragen». Huber sagte, die staatliche Neutralität sei ein hohes Gut, auch weil das Prinzip den Glaubensgemeinschaften das Recht einräume, selbst Religionsunterricht anzubieten. Huber und Schäuble sprachen bei den achten Karlsruher Verfassungsgesprächen zum Thema «Religionsfreiheit und Integration - Freiheiten und Pflichten im Rechtsstaat».
Wie Huber plädierte auch der langjährige Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, dafür, dass eine rechtliche Regelung immer nur «die äußerste Regelung sein könne». Man brauche Geduld und viel Zeit, um die Integration der islamischen Religion in Deutschland umzusetzen.
Islamische Gruppen fordern mehr Entgegenkommen des Staates bei der religiösen Integration
Die beiden Vertreter islamischer Glaubensrichtungen in Deutschland forderten mehr Entgegenkommen des Staates bei der religiösen Integration. Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland, Ayyub Axel Köhler, kritisierte, dass sich die islamische Glaubensgemeinschaft «zu sehr verkirchlichen lassen müsse», um den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu bekommen und Religionsunterricht erteilen zu können. Dafür aber sei ein bestimmter Organisationsgrad notwendig, hielten ihm Schäuble und der ehemalige Bundesverfassungsrichter Dieter Grimm entgegen.
Den Aleviten in Deutschland werde der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts bisher verweigert, sagte der Generalsekretär der Alevitischen Gemeinde in Deutschland, Ali Ertan Toprak. Seine rund 800.000 Mitglieder zählende Glaubensgemeinschaft werde bislang nur in vier Bundesländern in Deutschland als Religionsgemeinschaft anerkannt. Jetzt müsse auch der Staat seinen Teil zur Integration beitragen, sagte Toprak.
Quelle: jesus.de-Newsletter vom 24.05.2008 / epd
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