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Kein Segen für homosexuelle Lebensgemeinschaften
Bischof entzog Pfarrer wegen Segnung von homosexueller Lebensgemeinschaft das Dekansamt
20.08.08: Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst hat einem katholischen Pfarrer in Wetzlar im Bistum Limburg das Amt als Bezirksdekan entzogen. Der Pfarrer hatte am vergangenen Freitag im Wetzlarer Dom eine Segensfeier einer eingetragenen homosexuellen Lebenspartnerschaft mitgestaltet. Katholiken und auch evangelische Christen waren darüber irritiert und protestierten. Der Pfarrer zeigte sich einsichtig, nachdem er mit dem Bischof gesprochen hatte: Er habe solche Segenshandlungen zuvor nie vorgenommen und werde dies auch in Zukunft nicht mehr tun.
Katholische Kirche sucht für homosexuelle Personen angemessene Formen der Seelsorge
Die katholische Kirche sieht sich verpflichtet, für homosexuelle Personen angemessene Formen der Seelsorge zu suchen. Nach der Lehre der Kirche kann dies jedoch in keiner Weise zur rechtlichen Anerkennung oder Segnung von homosexuellen Lebensgemeinschaften führen, erklärte das Bistum.
Weiter hieß es, es gebe «keinerlei Fundament dafür, homosexuelle Lebensgemeinschaften und den Plan Gottes über Ehe und Familie» gleichzusetzen. Die Amtsenthebung solle «weiteren Schaden von der Kirche abwenden». In den nächsten Tagen solle ein kommissarischer Bezirksdekan für den Bezirk Wetzlar ernannt werden. Bezirksdekane sind Vertreter des Bischofs in den Bezirken.
Keine Analogie zwischen "Plan Gottes über Ehe und Familie" und homosexueller Partnerschaft
Bei einer Segnung eingetragener Lebenspartnerschaften durch katholische Seelsorger könne der Eindruck entstehen, dass die katholische Kirche homosexuelle Lebensgemeinschaften der Ehe gleichstelle, wofür es keinerlei Fundament gebe. Zwischen dem Plan Gottes über Ehe und Familie und einer homosexuellen Partnerschaft Analogien herzustellen, sei auch nicht in einem weiteren Sinn möglich.
In einigen evangelischen Landeskirchen ist dagegen die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare erlaubt, unter anderem im Rheinland, in der Pfalz, in Westfalen und in Hessen-Nassau.
Quelle: kath.net
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